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04.11.2013 , 12:31 Uhr
Mutter und Vater bieten ihren Kindern primäre Identifikationsfiguren beider Geschlechter, bringen Diversität in die Erziehung ein und bieten der Erlebniswelt ihrer Kinder Verschiedengeschlechtlichkeit im Rahmen der Intimität der Eltern-Kind-Beziehung (insbesondere für Kleinstkinder bedeutsam, da der Fokus iherer Aufmerksamkeit von Natur aus den Eltern gilt). Man kann u.a. beobachten, dass Väter früh intuitiv die Individuation ihrer Kinder aus der intimen umfassenden Beziehung zur Mutter hinaus begleiten (Loslösungsprozess) in eine Welt vielfältig abgestufter Beziehungsmöglichkeiten. Es gibt Meinung und Gegenmeinung. Völlige Gleichstellung bei gemeinsamen Adoptionen würde aber eine Ungleichbehandlung betroffener Kinder mit sich bringen (Adoptivkinder, die die Mutterbeziehung und die Vaterbeziehung erleben dürfen, und andere die dies nicht dürfen). Nach den Empfehlungen des UNO-Kinderrechtsausschusses liegt die Beweislast beim Staat, dass eine Gesetzesänderung, die eine Ungleichbehandlung von Kindern verursacht, keine unzulässige Diskriminierung darstellt. Beziehungsvielfalt ist ein positiver Aspekt des Familienlebens. Beziehungsvielfalt ist wunderschön und lebensbereichernd. Kinder lieben Beziehungsvielfalt. Mutterbeziehung plus Vaterbeziehung bedeutet mehr Beziehungsvielfalt für Kinder, die von Natur aus das Potential haben diese familiäre Beziehungsformen zu differenzieren. Es ist kein gutes erzieherisches Prinzip das Potential von Kindern vielfältige Beziehungsformen erleben zu können mit Absicht zu limitieren. Diese zwei Beziehungsformen sind die zwei schönsten, intimsten und prägendsten familiäre Beziehungsformen die sie erleben können. Ich finde es ist verständlich, dass Ämtern nicht die Befugnis gegeben wird, ausgesuchten elternlosen Kindern, eine dieser einmaligen, wunderschönen familiären Beziehungsformen absichtlich vorzuenthalten solange ausreichend geeignete adoptionswillige Ehepaare zur Verfügung stehen.
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