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01.04.2026 , 18:19 Uhr
Ein passender Beitrag zum 1.4.
Ja, Bahn könnte so schön sein, vor allem so viel schöner als fliegen, aber - 15 ggü 6min? Dafür werden gestrichene Flüge (0.6% in DE) auch nicht aus der Pünktlichkeitsstatistik entfernt, im Gegensatz zu ausgefallenen Zügen (>4% in DE) - 60% Pünktlichkeit? Dass bedeutet man hat bei einer Verbindung mit 3 Umstiegen nur noch eine 22% Chance pünktlich anzukommen. - Reisekrank? Kann man in der Bahn sehr wohl werden - einfach mal in einem Neigezug (BR612) rückwärts sitzen - Ruhebereich? Schon mal versucht, auf viel befahrenen Strecken eine entsprechende Reservierung zu bekommen ohne 6 Wochen vorher zu buchen? - 500ml Flüssigkeit? Klar, kein Problem. Aber Taschenmesser sind illegal - im Flugzeug kann man sie zumindest ins aufgegebenen Gepäck tun - Sechserabteile? Bloß nicht! Keine Beinfreiheit, kein Tisch,... - Nachtzüge? Tolle Idee, aber zu viel selten und noch unzuverlässiger als der Rest der Bahn. Ja, IC 60403, Du bist gemeint.
@fly: "als man die Fahrkarten am Schalter kaufen musste" - oder als es Sparpreise noch am Automaten gab.
u.s.w. u.s.w.
zum Beitrag28.01.2026 , 12:54 Uhr
Die DSGVO greift da leider nicht wg. Art. 2, Abs. (2) c: "Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten." Siehe dejure.org/gesetze/DSGVO/2.html
zum Beitrag28.01.2026 , 10:15 Uhr
Das Problem der Spanner-Fotos in der Sauna / Spa wäre m.E. mit einem Federstrich zu lösen indem man im "Upskirting"-Paragraphen §184k StGB den letzten Halbsatz von Absatz (1), Satz 1 ("soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind.") streicht. Damit würde man, im Gegensatz zu einer Verschärfung des Begriffs "gegen Einblick besonders geschützter Raum" in §201a StGB ("Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen"), auch gleich FKK-Strände u.ä. mit abdecken. Wie man das Problem der erwähnten Joggerin lösen will, ohne massive Kollateralschäden zu verursachen, sehe ich allerdings auch nicht.
PS. Die erwähnten "Insta- und Tiktok-Feeds" _sind_ bereits illegal - §22 Kunsturhebergesetz. Das Problem ist hier nicht die Gesetzeslage, sondern deren Durchsetzbarkeit.
PPS. Für die, die hier die Kunstfreiheit bedroht sehen: Diese tritt im Zweifelsfall bereits jetzt hinter die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zurück. Siehe z.B. das "Esra-Urteil" des BVerfG.
zum Beitrag09.10.2025 , 12:08 Uhr
"Meinungsfreiheit" bedeutet, seine Meinung ohne Angst vor Repressionen frei äußern zu können. Von "unwidersprochen" war nie die Rede!
zum Beitrag30.08.2025 , 14:04 Uhr
"Nie hat eine trans Frau eine olympische Goldmedaille in der Leichtathletik gewonnen."
Zwei Anmerkungen dazu:
- klar stimmt die Aussage in dieser (über-)spezifischen Form erst mal, aber es haben durchaus schon trans-Frauen internationale Medaillen gewonnen, z.B. Lauren Hubbard (Gewichtheben) WM-Silber und Commonwealth-Games Gold
- es geht bei Tests _nicht_ in erster Linie um trans-Frauen (da weiß man es meist sowieso), sondern um Intersexualität. Und das ist in Teilen der Leichtathletik durchaus in Problem - siehe olympisches 800m-Finale in Rio.
zum Beitrag13.08.2025 , 18:52 Uhr
Nein, das Wort "Gay" wurde hier nicht im Sinne von "fröhlich" verwendet - es war der zweite Vorname von Enola Gay Tibbets, der Mutter des Piloten Paul Tibbets. Siehe z.B. Wikipedia.
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