Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
08.11.2024 , 15:00 Uhr
Das liegt daran, dass es Kenntnisse des hochexklusiven Finanzmarktes benötigt, um das Geld auch sinnvoll anzulegen.
zum Beitrag08.11.2024 , 08:27 Uhr
Er hat mantraartig Vermögende und Unternehmen vor gerechter Besteuerung geschützt.
zum Beitrag18.10.2024 , 08:13 Uhr
Naja, ein autoritärer Machtapparat braucht stets irgendwelche äußeren Feinde, durch deren Bekämpfung die Gesellschaft zusammengeschweißt und der Glaube an die jeweiligen Führer gestärkt wird.
Wenn man einen realen Feind hat, ist das umso besser. Daher brauchen sich Hamas und Netanjahu gegenseitig.
zum Beitrag04.10.2024 , 08:40 Uhr
Für manch einen mag solch ein vernünftiges Vortragen von Fakten schon eine Provokation sein.
zum Beitrag30.09.2024 , 10:40 Uhr
Merz' letztjährige Aussagen zu der Krankenversorgung von (ausreisepflichtigen) Geflüchteten zeigt ja, wie weit seine juristische Expertise reicht: Max. bis zu seinen Schnürsenkeln.
zum Beitrag27.09.2024 , 16:14 Uhr
Die herrschende Rechtameinungs ist, dass Parlamente souverän sind und daher vorherige Geschäftsordnungen mit Ablauf der Legislaturperiode auslaufen, da sie sonst die verfassungsgemäße Souveränität des Parlaments beschränken.
zum Beitrag27.09.2024 , 16:09 Uhr
Falsch. Die Geschäftsordnung, die sich vorherige Parlamente geben, haben keine Bindung für die neuen Parlamente, da es in deren Souveränität eingreifen würde, daher ist die Ansicht der AfD, sie müsste gemäß GeschäftsO erstnal die Parlamentspräsidenten wählen, hinfällig.
zum Beitrag27.09.2024 , 10:48 Uhr
Das ist nicht korrekt. Die Regelung geht nicht auf die Verfassung zurück, sondern auf die Geschäftsordnung des Landtags.
Die verfassung sieht nur vor, dass der Präsident aus der Mitte des Parlaments gewählt wird:
Artikel 57 (1) Der Landtag wählt aus seiner Mitte den Präsidenten, die Vizepräsidenten und die Schriftführer. (2) Der Präsident kann den Landtag jederzeit einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Fünftel der Mitglieder oder eine Fraktion oder die Landesregierung es verlan- gen. Er leitet die Sitzungen des Landtags nach Maßgabe der Geschäftsordnung. (3) Der Präsident führt die Geschäfte des Landtags. Er übt das Hausrecht, die Ordnungs- und die Polizeigewalt im Landtagsgebäude aus. Eine Durchsuchung oder Be- schlagnahme darf in den Räumen des Landtags nur mit Zustimmung des Präsidenten vorgenommen werden. (4) Der Präsident vertritt das Land in Angelegenheiten des Landtags, leitet dessen Verwaltung und die wirt- schaftlichen Angelegenheiten nach Maßgabe des Haus- haltsgesetzes. Er stellt die Bediensteten der Landtagsver- waltung ein, entlässt sie und führt über sie die Aufsicht. (5) Der Landtag gibt sich eine Geschäftsordnung.
zum Beitrag27.09.2024 , 10:44 Uhr
Die Geschäftsordnung ist kein Gesetz. Sie hat nur eine Wirkung nach innen und regelt die Zusammenarbeit innerhalb des Landtags.
zum Beitrag26.09.2024 , 12:44 Uhr
Für Macht erzählen Politiker viel Unsinn. Das kennen wir insbesondere von der Union doch seit Jahrzehnten.
zum Beitrag20.09.2024 , 09:56 Uhr
Um Tarifverträge anzuwenden, muss niemand in einem Arbeitgeberverband Mitglied sein. Damit erübrigt sich auch die Frage nach Beiträgen etc. Der tarifvertrag kann auch ohne dessen angewendet werden. Der Dienstleister, den ich letztes Jahr beauftragt habe, musste auch zwingend den branchenspezifischen Tarifvertrag anwenden, ohne Mitglied im zugehörigen Arbeitgeberverband zu sein.
Darüber hinaus können natürlich auch Haustarifverträge verhandelt werden. Dafür braucht es dann auch keinen Arbeitgeberverband.
zum Beitrag26.07.2024 , 08:35 Uhr
Wer kennt nicht das weibliche und diverse Unvermögen in der Chefetage des Bundesverkehrministeriums von Seebohm bis Wissing.
zum Beitrag