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23.07.2024 , 11:58 Uhr
Eine kurze REcherche auf google hat fuer mich ergeben, dass weniger das Privatgelände ausschlaggebend ist, sondern der anwesende Personenkreis. Demnach muss die Situation sehr wohl als öffentlich interpretiert werden (unklar wie viele Personen die Geste beobachten können und kein klarer Bezug zwischen den Personen).
Disclaimer: Ich bin kein Anwalt.
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