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19.12.2024 , 07:26 Uhr
Noch mindestens einen Lebensbereich vergessen. Arbeitsrecht. Hier wurde zuletzt umgesetzt, dass Arbeitgeber bloß behaupten können, der Arbeitnehmer sei gar nicht krank, um Entgeltfortzahlung einzustellen. Der Arbeitnehmer hat dann zu beweisen, dass er krank war. Mir ist ein Fall bekannt in dem AUs und Einschätzungen von drei Ärzten dem Amtsgericht als Beweis nicht ausreichten. Eine psychische Erkrankung war damit nicht bewiesen. Die bloßen Behauptungen des Arbeitgebers reichten dem Gericht aus, um Arbeitsrecht außer Kraft zu setzen. Migrationshintergrund war vorhanden.
zum Beitrag14.07.2024 , 17:31 Uhr
Man muss Demokratie nicht aufhalten. Das tut sie von selbst immer wieder. Durch Dekadenz sagte Machiavelli. Unaufhaltsam.
zum Beitrag14.07.2024 , 17:27 Uhr
es gibt ja noch die Generation Praktikum, die so einen Lebenslauf mitbringt und die man garnicht erst einstellt, gang abgesehen vom absurden Mangel an Führungskompetenz in deutschen Unternehmen. Jeder kleine "Chef" glaubt Menschen wie Dreck behandeln zu dürfen. Vielleicht resultierte daraus Dienst nach Vorschrift und der Rest ergibt sich von selbst.
zum Beitrag14.07.2024 , 10:19 Uhr
Chemie Du User
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