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04.07.2024 , 11:56 Uhr
Es ändert aber nichts daran, dass Maja T. an massiven Gewaltakten beteiligt war und dafür bestraft werden muss. Nach Recherche wird sie nach Verurteilung wieder nach Deutschland überstellt. Sie darf ihre Zeit also in Deutschland absitzen.
zum Beitrag04.07.2024 , 11:52 Uhr
Die Behauptung einer "untragbaren Missachtung des Rechts und der Justiz" durch die Behörden ist überzogen und basiert auf einer einseitigen Interpretation und das leider auch noch von einer Behördenleiterin. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft erklärte doch, dass die Auslieferung von Maja T. bereits abgeschlossen war, bevor der Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht einging, und dass sie nichts von der Absicht des Anwalts wussten, einen solchen Antrag zu stellen. Zudem wurden Sicherheitsbedenken aufgrund möglicher Störaktionen als Grund für die schnelle Auslieferung angeführt, was die Handlungsweise der Behörden rechtfertigen kann.. Angesichts der schweren Vorwürfe gegen Maja T., einschließlich Körperverletzung und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, ist ein schnelles Handeln aus Sicht des Staates im öffentlichen Interesse.
zum Beitrag