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02.12.2014 , 04:14 Uhr
Auch mit der behördlichen Bewachungserlaubnis hätten die Herrschaften auf öffentlicher Straße nicht mehr Rechte. Der Sachkundenachweis nach § 34 GewO verleiht einem schließlich keine polizeilichen Befugnisse, und das ist auch gut so. Allerdings wird bei privatem Sicherheitspersonal auch kein »großes« Führungszeugnis verlangt, das normale , private FZ reicht idR. aus.
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