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24.01.2024 , 08:46 Uhr
"Die AfD liegt mit ihrer Forderung nach Wohlverhalten also zwischen der NPD („Integration ist Völkermord“) und der demokratisch erforderlichen vollen Gleichbehandlung. Das ist weder eindeutig verfassungsfeindlich noch eindeutig verfassungskonform."
Doch, das ist dann verfassungsfeindlich, oder zumindest feindlich gegen den Geist der Verfassung - entweder sind alle Menschen in Deutschland gleich wie es im GG heißt oder man stellt sich außerhalb der FDGO.
"Wen soll denn eine Demokratie überzeugen, die die meisten aussichtsreichen Parteien massiv bezuschusst, während die Schmuddelkinder gezielt benachteiligt werden?" Berechtigte Frage, aber anderes Problem. Während Zuschüsse für Wahlkampf eine Stimmenhürde (0.5%?) haben, geht es ja hier um die Frage ob der Staat seine Feinde nicht nur nicht verbieten darf, sondern ihnen die Mittel zum politischen Kampf stellen muss. Und das muss er natürlich nicht. Wenn der Bürger schon zum Widerstand aufgerufen wird (Art 20 (4)), dann gilt das natürlich auch für das Vorenthalten der Mittel zur Abschaffung der FDGO.
"weil es so offensichtlich das Gerechtigkeitsempfinden verletzt. So etwas kann man vielleicht mit einer 0,1-Prozent-Partei wie der NPD machen, weil es dort eh keine Rolle spielt" Sorry, geht's jetzt um's Prinzip oder nicht? Entweder man verbieten überhaupt nichts, was dumm wäre, oder man wendet den Maßstab des Gesetzes an - wenn wir 22% Verfassungsfeinde im Land haben, dann haben die vielleicht einfach unrecht und können gerne gehen.
zum Beitrag22.01.2024 , 14:09 Uhr
Womit sich die republikanische Partei, die seit Nixon allein zum Schaden der Welt und des Landes agierte, immer schneller in einer (Hoffentlich Abwärts-)Spirale der Radikalisierung dreht.
zum Beitrag22.01.2024 , 09:23 Uhr
Es ist ja ein Dilemma, dass man einerseits in Gaza Menschen in Lebensgefahr hat und gleichzeitig fürchten muss, dass die Hilfen am Ende bei Hamas landen. Nicht helfen ist eigentlich keine Alternative. Und Bedingungen können die Israelis besser stellen als die Bundesregierung. Darum, auch wenn's nicht nur gut ist, muss man Gaza helfen.
zum Beitrag19.01.2024 , 16:12 Uhr
Gute Frage, immerhin muss der Einheimische ja überhaupt nichts leisten um Staatsbürger zu werden. Insofern sehe ich den Wert der Staatsbürgerschaft bei ungefähr nahe 0 angesiedelt.
zum Beitrag19.01.2024 , 08:50 Uhr
Christian Klar war aber zu dem Zeitpunkt ein EX-Terrorist, der seine Strafe abgesessen hatte - also rehabilitiert war, und bei dem auch nach inzwischen 7 Jahren keine staatsgefährdenden Umtriebe festgestellt wurden. OBENDREIN war klar freier Mitarbeiter von Dehm ohne Hausausweis für den Bundestag.
Müller ist ein aktiver Neonazi, mit Zugang zum Bundestag, direkt alimentiert vom Staat, gewalttätig und -bereit, der IN DIESEM MOMENT seine Ideologie verbreitet.
Wie man dass für das Gleiche halten kann, ist mir schleierhaft....
zum Beitrag18.01.2024 , 10:08 Uhr
Söders Modus Operandi ist doch immer: "Ich könnte mich dafür positionieren. Oder dagegen. Oder beides!"
zum Beitrag17.01.2024 , 12:35 Uhr
Die AfD hat den massenhaften (!) Entzug von Menschen- und Grundrechten schon eingeplant. Die brauchen keine Normalisierung. Hingegen kann man nun noch zumindest die ärgsten Führer der AfD stoppen und mithin den auf das Herz unserer freiheitlichen Ordnung zielenden Speer somit brechen. Poetisch gesagt.
zum Beitrag17.01.2024 , 12:33 Uhr
Feiner Unterschied: Die AfD will Menschenrechte nach völkischen Kriterien wegnehmen. Passives Wahlrecht ist jedoch kein Menschenrecht, weswegen Ausländer nicht in den Bundestag kommen.
zum Beitrag17.01.2024 , 12:30 Uhr
"Entzug des passiven Wahlrechts" steht so ungefähr auf der Stufe "Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte". Von da nach Dachau ist es in der Demokratie ein weiter Weg.
zum Beitrag17.01.2024 , 09:18 Uhr
Der Artikel 18 ist ein Relikt des fehlgeschlagenen Kampfes gegen die Hitlerdiktatur, nicht des autoritären Denkens. Zudem ist er an bestimmte Voraussetzungen gebunden und sieht im Ausmaß (zeitlich, inhaltlich) variable Maßnahmen, die richterlich bestimmt werden, vor.
Ausgerechnet Hannah Arendt als Kronzeugin für den Faschisten Bernd Höcke heranzuziehen, ist sicherlich ein mögliches, aber schwer nachvollziehbares Argument. Die ehemalige Gestapo-inhaftierte Arendt hätte dem Entzug des Wahlrechts des ausländischen Putschisten Hitler wohl sicher zugestimmt... Passives Wahlrecht ist nämlich KEIN Menschenrecht. Das aktive eigentlich auch nicht, aber das muss man Höcke nicht wegnehmen, weil seine Stimme nicht das Land gefährden kann.
Der Vergleich mit Ungarn hinkt insofern, als der Deutsche Artikel sich mit dem Kampf gegen die FDGO und nicht die Regierung befasst. Wenn das in Ungarn passiert, dann, weil unzulässigerweise die Regierung mit dem Staat gleichgesetzt wird - und an der Stelle brauchen wir über Rechtsabwägungen auch nicht mehr diskutieren, weil dann sowieso Willkür herrscht. Es wäre im Gegenteil vielleicht eher ein Zeichen der Souveränität, wenn der Staat, also wir alle, den Feinden der nicht die Waffen zu ihrer Abschaffung überlassen. Göbbels hat mal was dazu gesagt.
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