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23.11.2023 , 13:17 Uhr
Interessant ist ja auch, dass das Gericht Urteilt, dass Zeugnisse mit einem solchen Vermerk nicht gleichwertig sind gegenüber notengleichen Zeugnissen in Bezug auf den NC an Hochschulen.
Weiter - und das fehlt in diesem Beitrag - sind allerdings Legastheniker:innen auch die primäre Gruppe die das nicht-bewerten von Leistungen betrifft. Bei allen anderen Beeinträchtigungen greift i. d. R. der Nachteilsausgleich und der ist nicht betroffen von der Vermerk-Regelung, da dort regulär bewertet wird. Auch zu diesem Schluss kommt das Gericht (wiederholt).
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