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18.03.2020 , 13:13 Uhr
Kommentar entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich.
Die Moderation
zum Beitrag18.03.2020 , 13:06 Uhr
Wir leben offensichtlich in einer egomanischen Spaßgesellschaft. Was der Kapitalismus eben aus Menschen macht: vereinzelte Konkurrent*innen, denen selbst der vermeidbare Tod anderer Menschen gleichgültig ist.
Alle Virolog*innen warnen davor, dass Kinder das Virus besonders schnell verbreiten. Ein Virologe sagte bei Anne Will: Man kann ausrechnen, dass in der gegenwärtigen Lage ein einziges Kind, das sich unbemerkt infiziert, indirekt über Dritte 3000 Menschen infiziert, von denen 15 sterben werden. Aber es trifft ja "nur" die Alten und chronisch Kranken.
Weltweit ist das Leben hunderter Millionen Menschen gefährdet - und alles hängt davon ab, die Verbreitung der Pandemie so lange wie möglich hinauszuzögern, um einem Kollaps der Gesundheitssysteme entgegenzuwirken. Aber die einzige Sorge, die die Autorin umtreibt, ist eine vorübergehende Einschränkung von persönlichen Freiheiten und Spaß. Dass es um das Überleben chronisch Kranker geht: Drauf geschisssen.
Die Forderung, die die Autorin aufstellt, ist menschenverachtend.
Kommentar gekürzt. Bitte keine Polemik.
Die Moderation
zum Beitrag21.06.2019 , 14:47 Uhr
Ich wollte eben noch ergänzen, dass ich unter den herrschenden Verhältnissen selbstverständlich Verständnis dafür habe, wenn sich Eltern mit der Behinderung eines Kindes überfordert fühlen.
Natürlich bedeutet die Betreuung und Pflege in vielen Fällen einen großen Aufwand (wenn es um wirkliche Behinderungen und nicht bloß um Normabweichungen geht, die pathologisiert werden).
Gerade deshalb ist es aber wichtig, für eine emanzipierte Gesellschaft zu kämpfen, die die Familien nicht alleine lässt. Das gilt übrigens auch für nicht-behinderte Kinder.
Ich finde es schade, dass die gesellschaftlichen Zwänge oft aus dem Blick geraten oder als vermeintlich unabänderlich hingenommen werden. Denn das sind sie nicht.
zum Beitrag19.06.2019 , 13:53 Uhr
Ich stimme der Autorin in den meisten Punkten zu. In den ersten ca. 5 Monaten ist eine Abtreibung unproblematisch, da der Embryo oder Fötus vorher meines Wissens über kein Bewusstsein verfügt.
Allerdings besteht ein Problem darin, dass gegenwärtig nicht nur über die Legalisierung von Abtreibungen im Embryonal- oder frühen Fötalstadium diskutiert wird, sondern teilweise bis zur Geburt.
Da ist der Haken, dass erstens Konservative und nicht Linke die Legalisierung der Pränataldiagnostik und selektiver Abtreibungen durchgesetzt haben - und zwar faktisch (!) aus eugenischer Indikation. Und zweitens ging es den Nazis um die Erhaltung der Volksgesundheit und die Vermeidung gesellschaftlicher Kosten. Und da sich ein Fötus im letzten Drittel der Schwangerschaft neuropsychologisch auf demselben Entwicklungsstand befindet wie ein Neugeborenes, kann man hier sogar über die evtl. fließenden Grenzen zwischen Eugenik und Euthanasie streiten.
Logisch unabhängig vom moralischen Status des Fötus ist das körperliche Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren als solches. Rechte können immer miteinander in Konflikt geraten und müssen dann gegeneinander abgewogen werden. Aus guten Gründen (Menschenwürde; Instrumentalisierungsverbot) zwingen wir niemanden dazu, eine von zwei Nieren zu spenden, um jemandem das Leben zu retten. Warum sollte es beim Organ Gebärmutter anders sein?
Frauen müssen zu jedem Zeitpunkt das Recht haben, die Schwangerschaft zu beenden. Allerdings ist das - ebenfalls ca. ab dem 5. Monat - auch mit künstlich eingeleiteten Lebendgeburten möglich. Mit anschließendem Brutkasten und ggf. Adoption - oder Heimerziehung in qualitativ hochwertigen Heimen, die von der Gesellschaft zu finanzieren wären. KEIN Leben ist lebensunwert. Dafür müssen emanzipatorische Linke kämpfen. Und wenn mensch das fordert, wird schnell deutlich, dass bei Behinderungen das körperliche Selbstbestimmungsrecht nur vorgeschoben wird und nicht der wahre Grund ist.
zum Beitrag24.08.2016 , 19:25 Uhr
Ich verstehe nicht, wie so viele Menschen der Urteilsbegründung zustimmen können.
Das Video kurisert doch im Netz, und fast alle, die es gesehen haben, waren zu der Einschätzung gelangt, dass es sich um eine Vergewaltigung handelt.
Wie kann es sein, dass im 21. Jahrhundert in einem westeuropäischen Land eine Person, die während des Sex erwiesenermaßen mehrfach "Hör' auf" gesagt hat, wegen vermeintlich erwiesener Falschaussage verurteilt wird, weil sie das als Vergewaltigung bezeichnet? Sie darf ja nur verurteilt werden, wenn keine Zweifel an ihrer Schuld bestehen. Woher will die Richterin wissen, dass mit dem "Hör auf" das Filmen gemeint gewesen sei? Kann sie Gedanken lesen? Solange nur ein Satz wie "Hör auf" im Raum steht, ist doch offensichtlich, dass er auf die gesamten Handlungen der anderen Person bezogen werden muss, sofern nichts anderes dazugesagt wird. Dass das nicht für eine Verurteilung der beiden Männer gereicht hat, ist schlimm genug - dass sie aber nun selbst wegen Falschbeschuldigung verurteilt wird, ist geradezu absurd.
Auch das mit den KO-Tropfen war nur eine subjektive Einschätzung von ihr. Woher soll sie als medizinische Laiin wissen, wie diese Substanz genau wirkt? Wie hätte Frau Lohfink ohne dieses Wissen überhaupt sicher feststellen sollen, ob ihr solche Tropfen verabreicht worden sind? Sie hatte lediglich eine entsprechende Vermutung geäußert - nicht mehr.
zum Beitrag24.08.2016 , 19:16 Uhr
(Fortsezung:)
Dass Paul Wrusch die Tatsache, dass es keine Spuren direkter körperlicher Gewaltanwendung gab, für einen Beweis dafür hält, dass es keine Vergewaltigung gewesen sein könne, spricht ebenfalls Bände. Es zeigt, wie viel Aufklärungsarbeit noch zu leisten ist. Und dass ein Gutachter zu dem Urteil gelangt ist, dass ein Einsatz von KO-Tropfen "sehr unwahrscheinlich" sei, sagt auch nicht mehr aus als dass vermutlich nicht eben diese Substanzen im Spiel waren. (In Fachforen heißt es hingegen, KO-Tropfen wirkten zunächst euphorisirierend und dann erst sedierend.) Frau Lohfink hatte das aber auch nicht als gesichert behauptet, sondern lediglich eine entsprechende Vermutung geäußert. Wie KO-Tropfen genau wirken, konnte sie als medizinische Laiin gar nicht wissen. Also konnte sie auch nicht sicher einschätzen, ob diese im Spiel waren - und sie hat es so auch nicht behauptet, sondern lediglich in Erwägung gezogen. Das war also vielleicht eine Fehleinschätzung, aber keine bewusste und vorsätzliche Lüge.
Sowohl dieses Urteil als auch die Reaktionen vieler Medien, die sich nun unkritisch hinter die Gerichte stellen, zeigen, wie es in unserer Gesellschaft um den Umgang mit Opfern sexueller Gewalt bestellt ist. Diese Reaktionen schaden den Opfern tatsächlich: Sie bekommen nämlich demonstriert, wie viele Menschen aus Opfern Täter machen, und dass am Ende oft sogar die Opfer verurteilt werden - sogar bei klarer Beweislage.
zum Beitrag24.08.2016 , 19:07 Uhr
Es macht mich ziemlich sauer, dass nun auch noch die taz auf dieser reaktionären Welle mitschwimmt. Hätte man mir vor einem Jahr gesagt, dass man einer Mehrheit in unserer Gesellschaft erst noch erklären müsste, dass "Nein" bzw. "Hör auf" auch eben das bedeutet, hätte ich es nicht für möglich gehalten. Natürlich bezieht sich das auf die Gesamtheit der Handlungen der anderen Person, solange nicht z.B. ausdrücklich "Hör mit dem Filmen auf" gesagt wird.
Ich habe mir das Video bewusst nicht angesehen, aber was die Leute schreiben, die es gesehen haben, ist eindeutig. Angeblich ist es sogar als Vergewaltigungs-Video verbreitet worden - von den beiden Männern.
Das Gericht hätte ihr beweisen müssen, dass sie vorsätzlich die Unwahrheit gesagt hat - und dafür ist es unerheblich, ob das Geschehene unter die bisherige juristische (!) Definition einer Vergewaltigung fällt oder nicht (Stichwort: "Nein heißt Nein"). Schließlich hat die Justiz die Definitionshoheit über den Begriff nicht für sich gepachtet - es gibt auch andere wissenschaftliche Definitionen. Und im Zweifel wäre für die Angeklagte zu entscheiden gewesen. Was bei dem vorliegenden Beweismaterial diese Zweifel ausgeräumt haben soll, ist mir absolut schleierhaft - denn unzählige Menschen, die das Video gesehen haben, kommen ebenfalls zu dem Schluss, dass es eine Vergewaltigung war. Wie kann man ihr dann nachweisen, dass sie angeblich bewusst und vorsätzlich die Unwahrheit gesagt hätte?
zum Beitrag02.07.2016 , 18:28 Uhr
Ich weiß nicht, ob es der Berliner Polizei bekannt ist. Aber das Ignorieren von Notrufen dürfte nach § 323c StGB als unterlasene Hilfeleistung strafbar sein, wenn eine Notlage vorliegt. Die öffentliche Aufforderung zu Straftaten ist nach § 111 StGB selbst eine Straftat - auch dann, wenn sie ohne Folgen bleibt.
Wenn keine Zweifel an der Echtheit des Accounts bestehen, sollte man einen Screenshot anfertigen und Strafanzeige erstatten.
Es kann ja nicht angehen, dass jeder, der sich über Kritik an seiner Berufsgruppe ärgert und beleidigt fühlt, gleich zur Selbstjustiz aufruft und sich berechtigt wähnt, aus Rache seine Kritiker*innen in Gefahr zu bringen. Das Ignorieren von Notrufen kann auch tödlich enden. Was sind das eigentlich für Persönlichkeiten, die bei der Polizei Karriere machen?
zum Beitrag09.06.2016 , 18:04 Uhr
Ich wollte mal jemanden bei der Polizei melden, der auf Facebook Fotos von Schusswaffen gepostet hat und dazu geschrieben hat, es würde Zeit, Zitat: "den ganzen illegalen Einwanderern endlich mal angemessen die Grenzen aufzuzeigen".
Die Polizei (in Hattingen, NRW) hat mich wieder weggeschickt, weil ich das Foto mit Posting nicht sofort auf Anhieb in seinem Profil gefunden habe, sondern nur in einem veröffentlichten Screenshot. Zeit zu suchen hatte ich nicht, obwohl ich versichert habe, dass ich es auch in seinem Profil gesehen hatte. Ich wurde weggeschickt mit der Bemerkung, dass würde jetzt sowieso alles sofort im Papierkorb landen.
Danach, nachdem ich das Posting in seinem Profil gefunden hatte, bekam ich keine Chance mehr, es zu zeigen. Auf meinen Protest hin wurde mir von einem anderen Beamten erklärt, es sei ja nicht verboten, Bilder von Waffen zu posten - und die Äußerung bzgl. "Grenzen aufzeigen" unterliege der Meinungsfreiheit und sei keine konkrete Androhung oder Aufforderung zu einer Straftat. Ich habe ausdrücklich erklärt, dass ich nur weggeschickt worden bin, weil ich das Posting nicht sofort finden konnte - es hat ihn aber nicht interessiert, dass ich es gefunden hatte. Ich hatte auch nicht den Eindruck, dass er irgendwie motiviert gewesen wäre, Gewalt gegen Flüchtlinge zu verhindern.
Kurz später war ich wegen derselben Sache bei der Polizei in Essen. Die haben sich wenigstens drum gekümmert. Ich habe dann in der antifaschistischen Gruppe, in der vorher über das Posting diskutiert worden war, mitbekommen, dass der User wegen seines Postings Besuch von der Kripo bekommen hat.
Ich denke, es hängt sicher auch von den jeweiligen Beamten ab. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass es ein größeres Problem ist.
zum Beitrag31.01.2016 , 22:35 Uhr
Nein, es gibt leider auch mehr oder weniger Linke, die solche oder ähnliche Positionen tatsächlich vertreten und auch ziemlich beharrlich verteidigen. Wie links das dann wirklich ist, ist eine andere Frage.
zum Beitrag20.11.2014 , 08:40 Uhr
Na ja, so wirklich wahnfrei war der Autor dieses Textes dann damals wohl doch nicht.
Macht aber nix. Der kleine Nazi und Opfer-Beschämer schlummert ja in jedem von uns.
http://www.stern.de/kultur/tv/die-anstalt-bewegende-zdf-satire-zu-mauerfall-und-asylpolitik-2154004.html
zum Beitrag