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14.09.2023 , 19:23 Uhr
Sollte man tatsächlich mal juristisch überprüfen lassen, ob Frau Huber unsachgemäss Patientendaten in dem fraglichen Online- Kurs ausgegeben hat. Der Verdacht wird dadurch erhärtet, dass sie in dem Antwortstück von ihrem Buddy Bijan Peymani sagen lässt, dass sie als Expertin mit Nähe zum Zeugenschutzprogrammen das besondere Interesse des Staatsschutzes bindet. Darf sie das einfach sagen? Darf sie darüber sprechen?
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