Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
01.09.2023 , 08:43 Uhr
Auch ein wichtiger Punkt ja. Ich dachte immer, dass es solche Töpfe wie den Kinderzuschlag gibt,soll vielleicht auch Mütter darin unzerstützen im Ihrer erzieherischen Rolle zur Verfügung zu stehen und nicht mehr als Teilzeit arbeiten zu müssen. Wenn eine Frau dann aber 5 Stunden mehr arbeiten geht und dadurch dann 20 Euro weniger auf dem Konto hat, ist das einfach Mist. Wie kann es zu Sowas kommen? Ganz einfach... die ungerechte Regelung der Betreuung und Ernährung der Kinder. Geht eine Frau 25 h arbeiten bekommt Sie vielleicht, mit etwas Glück Kinderzuschlag ist damit berechtigt einen Betreuungsfreiplatz und das Essensgeld bezuschusst oder ganz übernommen zu bekommen. Bei 30 h kann der ein oder andere bereits schon passieren, keinen Kinderzuschlag mehr zu erhalten. Damit verliert sich dann auch die Berechtigung für Bildungs- und Teilhabezuschüsse (...das betrifft auch Klassenfahrten u.s.w.) Natürlich ist das KEIN Anreiz, dann 5 h mehr arbeiten zu gehen, denn je mehr Kinder, desto höher der Verlust am Ende. Und deswegen plädiere ich seit Jahren für Gleichheit auf dieser Ebene. Betreuung und Essen in Schulen und Kitas müssen für alle kostenlos sein. Das kann nicht sein, dass da 30 Euro mehr Gehalt am Ende des Tages solch einen Rattenschwanz nach sich ziehen.
zum Beitrag31.08.2023 , 11:50 Uhr
JAIN...
Das Problem besteht nicht in der Stütze für Arbeitssuchende. Sondern in der fehlenden Stütze für Arbeitende, Geringverdienende oder Alleinversorgende.
Beispiel: Eine Arbeitssuchende bekommt Essen und Betreuung gratis oben drauf. Auch Ausflüge, Exkursionen, Nachhilfeunterricht und Freizeitaktivitäten werden gefördert. Coole Sache. Find ich fair.
Doch nur den wenigsten! Alleinversorgenden/Arbeitenden ist dies Gegönnt. Ein Alleinversorger geht häufig nur in Teilzeit arbeiten, hat aber dennoch nicht immer Anrecht auf Kinderzschlag. Unter den atbeitenden alleinerziehenden Alleinversorgenden bekommen aber nur Jene oben genannte Vergünstigungen, die Kinderzuschlagsberechtigt sind. Und hier fängt das Häschen zu humpeln an....
Warum vereinheitlicht man diese Dinge nicht? Kostenlose Kinderbetreuung für Alle! Und Essensgelderlass für Alle. Dann geht man auch etwas beschwingter Arbeiten. Es entsteht keine Kluft. Und über die Sozialleistungen werden dann alle anderen Bereiche abgedeckt.
Wenn Herr Lindner die "IT" ist und wir sind die "Anwender", dann kann der Fehler nicht bei uns liegen, denn wir machen nur was das PROgramm uns VORschreibt.
Umschreiben Löschen, neu aufsetzen.... oder den Anwender mit schreiben lassen 😉
zum Beitrag