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17.12.2024 , 00:17 Uhr
Ne Amöbe wird einsehen, dass ein mutmaßlich sterbender Schwan nicht den Tatbestand einer ebenso versuchten wie mutmaßlich erfolgten möglichen schweren Körperverletzung erfüllt. Sehr wohl jedoch der Wurf eines Feuerzeugs gegen den Kopf ei es Menschen Wie gesagt, ein Einzeller begreift das. Der Edelfussballfan meint: "Nächstet Mal werf ick der Pussi wat dickeret uffn Nischel, denn hatsen Jrund ze heulln !"
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