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09.07.2023 , 19:25 Uhr
Vielen Dank für diese Infos. Mein erster GEdanke war: wer klagt hier das Jugendamt, und die beteiligten Justizbehörden an wegen fahrlässiger Körperverletzung* aufgrund unterlassener Hilfeleistung IM AMT? * als solche betrachte ich die zu vermutende und von der JugendamtsMA ja beschriebenen Anzeichen einer Traumatisierung, die es zu vermeiden gälte. Die es aber in jedem Fall "bei Verdacht auf" bei einem so kleinen Kind sofort zu behandeln gilt! Das bedeutet: die traumatisierende Situation sofort zu beenden! Bei Gewalt in der Familie wird ein Kind dann u.U. sofort "fremd-untergebracht" (Oft leider auch nicht, weil Betreuungsplätze fehlen, obwohl es da dann notwendig wäre!). Wieso kann das Kind nicht zu Familienangehörigen, es scheint mindestens einen Neffen zu geben? Wurden da alle Möglichkeiten jenseits von Pflegefamilie und Heim ausgelotet? Mit fällt dazu außerdem der Titel des Buches "vor dem Gesetz sind nicht alle gleich" ein (R. Steinke). Würde eine prominente oder vermögende Person genauso behandelt?! Dürfte eine solche Person für eine andere Unterbringung ihres Kindes sorgen, die sie u.U. selbst finanziert? Oder wird da auch sofort das Sorgerecht entzogen? Fragen über Fragen, ich hoffe auch, dass die TAZ da dran bleibt - und natürlich die engagierten RA-*innen
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