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07.04.2016 , 13:17 Uhr
Wir bekommen mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz ein äußerst miserables Gesetz. Macht aber nichts, dafür können sich die dafür hauptsächlich zuständigen Abgeordneten in dem Wahn sonnen, sie würden mit der Gesetzesverschärfung gegen die Zwangsprostitution gutes tun. Das sie dabei von der Gegenseite verarscht wurden, lass ich mal unerwähnt.
zum Beitrag25.03.2016 , 16:47 Uhr
Wenn sich die Nebel gelegt haben, wird man feststellen, dass sich für die Freier nicht sehr viel geändert hat. Die Herren werden zwar nicht mehr in der Wohnungsprostitution zu finden sein, weil die auf Grund der Vorschriften massiv zurückgehen wird, stattdessen werden sie sich in den Großbordellen vergnügen und höchst wahrscheinlich auch mit denselben Ladies, die sie gezwungen haben GV mit Service anzubieten. Natürlich werden die Damen zu Anfang darauf hinweisen, dass eine strikte Kondompflicht besteht. Worauf die Prostituierer entgegnen werden, dass dann die Leistung weniger wert ist und sie nicht bereit sind den geforderten Betrag zu zahlen. Die davon betroffenen Prostituierten werden sich das überlegen und die für ihre Finanzen beste Lösung ins Auge fassen.
Es bestehen wohl keine Zweifel, dass das neue Prostitutionsgesetz mit dem wir beschert werden Teamwork von Referenten der beteiligten Ministerien und der Großbordelllobby ist und die Fans des schwedischen Sexkaufverbots dabei keine Rolle spielten. Aber was kann man von Menschen – und hier vor allem Frauen -erwarten die nur eines in ihrem Leben kennen, nämlich ein in der Realität nicht durchsetzbares Sexkaufverbot. Die auf einem so hohen moralischen Ross sitzen und so verblendet sind, dass ihnen nicht bewusst wird, dass sie eine Mitschuld haben, wenn irgendwo in Deutschland eine Prostituierte von ihrem Freier vergewaltigt oder zu Handlungen gezwungen wird, die ein normaler Bürger ablehnt und das nicht nur heute, morgen und übermorgen, sondern so lange es kein Prostituiertenschutzgesetz gibt das den Namen auch verdient..
zum Beitrag09.01.2016 , 18:19 Uhr
Weder das hoch gelobte schwedische Modell noch das geplante Prostituiertenschutzgesetz bringen den Prostituierten wirklich was. Nur die Einsicht, dass eine Prostituierte, die völlig frei über ihren Körper verfügt, lediglich GV mit Kondom anbietet und mehr nicht, ist der richtige Weg um die Sexdienstleistenden vor Übergriffen der Freier zu schützen. Denn dann ist alles was darüber hinausgeht immer ein Fall von Zwangsprostitution, der streng bestraft werden muss. Ob nun die Prostituierten in einem Etablissement gezwungen werden, lässt sich meines Erachtens ganz einfach an ihrem Verhalten gegenüber der Umwelt erkennen (Drogen, Alkohol u.a.m)
zum Beitrag26.09.2015 , 19:49 Uhr
Gegen ein wirkliches Prostituiertenschutzgesetz, das diesen Namen auch verdient, ist nichts einzuwenden. Was im Grunde genommen, doch nicht so kompliziert sein muss. Es reicht doch vollkommen, sich als Mensch und Politiker darüber klar zu sein, dass eine vernünftige und an sich denkende Prostituierte, die keinen fremden Zwängen unterworfen ist, auf die Frage welche Form der Prostitution – GV mit Kondom und mehr nicht, oder eine der vielfältigen Formen mit Service – sie vorziehen würde, wenn sie frei entscheiden könne, sich immer und ausschließlich für die erste Möglichkeit entscheidet. Was nun zwingend bedeutet, dass es sich stets um Zwangsprostitution handeln muss und zwar um einen Zwang der von den Freiern ausgeht, schon wenn die zweite Variante angeboten wird. Was nun den schlüssigen Beweis anbelangt, dass es sich auch tatsächlich um Zwangsprostitution handelt, gibt es wohl genügend Anzeichen allgemeiner Art, die wohl jeder kennt, der im Milieu mit offenen Augen unterwegs ist.
zum Beitrag18.08.2015 , 06:00 Uhr
Ganz klar, muss man praktisch denken, wenn man etwas erreichen will. Das bedeutet für mich im Falle des Prostituiertenschutzes, dass schon von vornherein die Gesetzesparagraphen nebst dazugehörigen Durchführungsbestimmungen und was die Polizei sonst noch an Vorschriften braucht um ihrer Tätigkeit effektiv nachzugehen, so gefasst sind, dass leicht damit zu arbeiten ist und es schnell zu dem gewünschten Ergebnis kommt. Das funktioniert aber nur dann, wenn sich die Gesetzgebung ernsthaft Gedanken darüber macht, was alles im weitesten Sinn unter Zwangsprostitution fällt und wie sie zu erkennen ist. Da könnten wohl die Beamten, die privat Kontakt zum Gewerbe haben, bestimmt nützliche Hinweise geben. Wenn jetzt jemand auf die Idee kommt, das würde ja alles ganz ausführlich in diesem (missglückten) Prostituiertenschutzgesetz-Entwurf stehen, für mich ist das ein Freierschutzgesetz unter besonderer Berücksichtigung der finanziellen Belange der Großbordellbetreiber. Übrigens, es fällt mir schwer zu glauben, dass….
zum Beitrag15.08.2015 , 18:41 Uhr
Bei einer Lady aus dem schönen Thailand darf man wohl ohne weiters davon ausgehen, - es gibt bestimmt auch Ausnahmen davon- dass sie ihren Freiern zum GV die ganze denkbare Breite des Services anbietet, so unappetitlich das auch für einen normal empfindenden Mitteleuropäer sein mag. Deshalb geht ihre Schlussfolgerung, dass der Freier - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht derjenige ist, der den Damen am meisten zu schaffen macht, total daneben. Denn der bekommt ja genau das was er sich in seinem kranken Hirn vorstellt.
zum Beitrag15.08.2015 , 10:53 Uhr
Soweit ich mich im Gewerbe auskenne, dank einer engen Freundin meiner Frau, ist die Entkriminalisierung der total falsche Weg um die Prostituierten zu schützen. Das schützt nur die Zuhälter und gewisse verantwortungslose Freier. Auch das pure Gegenteil bringt auf Dauer nichts, denn – da stimme ich mit dir überein – es zwingt die Frauen in illegale Zwangsverhältnisse, die kein vernünftiger Mensch tolerieren kann und auch soll. Also müsste man sich doch irgendwie in der Mitte treffen, D.h. in einer Welt mit Prostitution, aber eine Welt, in der es ganz genaue Vorgaben gibt, wie sich ein Freier gegenüber einer Prostituierten zu verhalten und was er zu erwarten hat, wenn er sich nicht daran hält, auch dann wenn es von der SDL scheinbar akzeptiert wird.
Für mich und meine Frau ist nämlich der gemeine Freier der Dreh- und Angelpunkt der ganzen Geschichte, denn wenn dieser Kerl weiß, wo er seinem Hobby ungestört frönen kann, ohne mit irgendwelchen staatlichen Stellen in Konflikt zu geraten, die sich sehr nachteilig auf seine Finanzen auswirken, wird es auch sehr bald keine illegalen Zwangsverhältnisse mehr geben. Denn wo die Freier ausbleiben…
zum Beitrag13.08.2015 , 13:37 Uhr
Das Kaufen und Verkaufen von einvernehmlichem Sex zwischen zwei Erwachsenen sollte selbstverständlich kein Verbrechen sein und gehört daher für meine Frau und mir auf keinen Fall bestraft. Das ist für uns GV mit Kondom, mehr aber nicht und auf keinen Fall die diversen Tätigkeiten der Prostituierten, die gemeinhin mit „Service“ umschrieben werden. Denn da lässt es sich für normal empfindende Männer und besonders Frauen immer davon ausgehen, dass es sich hierbei um keinen einvernehmlichen Sex handelt, sondern um eine gängige Art von leider üblicher Zwangsprostitution. Fragen sie nur mal eine SDL was sie im Gewerbe lieber machen würde, wenn sie sie frei wählen könnte und nicht den unappetitlichen Vorstellungen ihrer Freier gezwungenermaßen jeden Tag nachgeben muss. Deshalb wäre unbedingt notwendig, dass der Staat die Prostituierten davor schützt und kein geistesarmes Freierschutzgesetz produziert. Da hat nämlich die Lobby der Großbordell-Betreiber in ihrem eigenen Interesse ganze Arbeit geleistet.
zum Beitrag11.09.2014 , 13:53 Uhr
Bravo, ausgezeichnet. Dann sollen wohl die dafür zuständigen staatlichen Stellen die Zwangsprostitution auch weiterhin dulden und wenn man es genau nimmt sogar noch fördern.
zum Beitrag11.09.2014 , 13:42 Uhr
Wieso Polizeistaat? Polizei kommt – stellt ein Kriterium aus dem Katalog fest – also schon mal begründeter Verdacht auf Zwangsprostitution – sammelt Adressen von anwesenden Freiern ein – Gibt das Protokoll weiter an die Staatsanwaltschaft.
zum Beitrag10.09.2014 , 14:15 Uhr
Es ist nicht nötig in Deutschland die Sexarbeit zu verbieten. Es reicht vollkommen aus, wenn das was als Zwangsprostitution staatlicherseits angesehen wird den tatsächlich herrschenden
Verhältnissen angepasst wird. Um gewichtige Merkmale von Zwangsprostitution muss es sich in Zukunft handeln wenn:
Eine Prostituierte mehr als 40 Stunden in der Woche arbeitet.
Sie an Sonn - und Feiertagen ihrer Tätigkeit nachgeht.
Die Arbeitszeit vom frühen Morgen bis über Mitternacht hinaus andauert
Es so was wie einen Sicherheitsdienst gibt.
Die Räumlichkeiten nicht bestimmten genau festzulegenden Anforderungen entsprechen.
Die hygienischen Verhältnisse darüber hinaus ungenügend sind.
Es keine Möglichkeit gibt sich ein Essen zuzubereiten.
Die Prostituierte Alkohol im Blut hat.
Sie irgendwelche Drogen nimmt.
Es Anzeichen dafür gibt dass es zu einem direkten oralen Kontakt mit männlichen Geschlechtsorganen gekommen ist.
Es während der Menstruationsphase zu Geschlechtsverkehr kommt.
Die Prostituierte nicht über die geldlichen Mittel verfügt die zu erwarten wären.
Sie keinen festen eigenen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat.
Die Prostituierte keine Krankenversicherung hat.
Die Prostituierte sich nicht sofort ausweisen kann.
Allgemein das Verhalten der Prostituierten und ihres persönlichen Umfeldes dazu Anlass gibt
Ich bin davon überzeugt, dass eine solche Erweiterung des Zwangsprostitutionsbegriffs viel effektiver und für die Polizei einfach zu handhaben ist.
Übrigens, ich habe sehr engen Kontakt zu einer Prostituierten, die Selbstachtung hat, was vielen ihrer „ Kolleginnen“ total abgeht, sonst würden sie nicht alles mit sich machen lassen.
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