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04.12.2022 , 08:28 Uhr
In einem Rechtsstaat muss man damit klarkommen. Es wird nicht gelingen, der Frau ein Berufsverbot zu erteilen. Man kann ihr die Gesinnung nicht nachweisen, noch dass ihre ganz konkrete persönliche Gesinnung das Kindeswohl gefährdet.Sippenhaftung über ihren Mann wird auch nicht funktionieren. Da müsste man ihr konkret etwas nachweisen. Etwa Nazi Kinderbücher. Es ist erstaunlich, was manch ein Politiker glaubt, was möglich wäre.
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