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15.11.2022 , 13:05 Uhr
"Der assistierte Suizid darf nicht als Ausgleich anderer Versorgungsdefizite dienen." Das ist aber eine gewagte These. Leute die in einer akuten Lebenskrise stecken würden sich wohl kaum für einen assistierten Suizid qualifizieren.
Sicher sollte Suizidprävention gefördert werden aber das steht nicht im Wiederspruch zu Regelungen für einen assistierten Suizid.
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