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03.11.2014 , 10:26 Uhr
VIEL ZU BILLIG
In London kostet Schwarzfahren in U-Bahn/Bus derzeit eine Strafe von 80 £. Alle skandinavischen Staaten liegen mit ihren Strafen erheblich über den neu geplanten Sträflein der BRD. In Deutschland gehen Politiker/innen mit unsozialen Schädlingen schon immer erstaunlich milde um. Eine Erhöhung auf den Durchschnittpreis einer Monatsfahrkarte wäre angebracht. Das im Artikel erwähnte Argument, mit der Strafe soll ein Teil der Aufwendungen für Kontrollen ausgeglichen werden, zieht zumindest in München nicht. Der Kontrolleur scheint dort ein kaum zu besetzender Arbeitsplatz zu sein. In knapp 18 Jahren wurde ich in der U-Bahn insgesamt 4 Mal kontrolliert; als Pendler fahre ich seit vielen Jahren mindestens dreimal pro Woche außerhalb der üblichen Pendlerstoßzeiten.
zum Beitrag29.10.2014 , 16:04 Uhr
Um eine "gute Sache" geht es vielen Anlegern sicher nicht. Vielmehr um einen so profanen Aspekt wie Geldgier. Warum sonst hätten nur 75 000 Anleger bei Prokon 1,4 Milliarden Euro begraben?
Aber vielleicht können manche doch lesen und sich über den Inhalt des Artikels - z.B. Nachrangdarlehen, z.B. Geschäftsführer August und seine Kenntnisse über Insolvenz - Gedanken machen.
zum Beitrag04.09.2014 , 10:25 Uhr
München-Hauptbahnhof nach München-Flughafen Kostenermittlung: Mit dem Taxi - also sicher und mit Chauffeur - Euro 62,90. Mit UberPOP zwischen Euro 44 und 59 - warum ist keine genaue Preisangabe möglich? -, mit uberBLACK Euro 75. Demnach kostet eine Fahrt mit Chauffeur also Euro 12 mehr als mit dem Taxi-Chauffeur. Ohne Chauffeur kostet ein Taxi im besten Fall 3,90 Euro mehr für gut 35 Kilometer. Ich als Fahrgast aber habe vor allem versicherungstechnisch und fahrzeugtechnisch die bestmögliche Sicherheit. Die Geiz-ist-geil-Mentalität kann einen Fahrgast über die Uber-App sehr teuer kommen.
Die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt ist die einzig richtige Entscheidung. Wichtig ist nun, Uber zu überprüfen und jeden nachgewiesenen Verstoß mit einem Ordnungsgeld von Euro 250 000 beziehungsweise mit Ordnungshaft zu ahnden. Es geht hier nicht um den übertriebenen Schutz eines Berufsstandes. Es geht hier vor allen Dingen um die Sicherheit von Fahrgästen. Der Gesetzgeber hat gute Gründe gesehen, die Personenbeförderung nur unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen. Wenn heute ein Privatfahrer über Uber einen Fahrgast befördert, muß er wissen, daß er sich ins Unrecht setzt
zum Beitrag