Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
21.02.2024 , 11:10 Uhr
Ich kann schon nachvollziehen, dass beispielsweise ein Opfer sexueller Gewalt, die/den Täter/in nicht mehr in derselben Organisation wissen möchte. Wie man das legislativ operationalisiert ist mir auch etwas schleierhaft und birgt tatsächlich ein hohes Risiko für sachfremde "Doppelbestrafung".
zum Beitrag02.12.2023 , 13:05 Uhr
Die Erlaubnis ergibt sich mEn aus dem GG das den Einsatz (Einsatzschwelle=Einschränkung der Grundrechte) der Bundeswehr (inkludiert MilNW) nur für Verteidigung oder insoweit es das GG explizit erlaubt zulässt. Solange MilNw im Rahmen mandatierter Einsätze (e.g. Mali) oder der Verteidigung (e.g. SigInt gegen russische Streitkräfte) handelt, sollte daher eine gesetzliche Ermächtigung gegeben sein.
zum Beitrag28.07.2023 , 19:48 Uhr
Deutsche Gerichte teilen (aus meiner Sicht leider) die Sichtweise des Artikels nicht. Soldaten wegen deutlich schwerwiegender politischer Entgleisung aus dem Dienst zu entfernen ist beinahe nicht möglich.
Der MAD bewertet Sicherheitsrisiken. Inwieweit für die Tätigkeit des Oberstleutnants eine Sicherheitsüberprüfung in einer besonderen Höhe notwendig ist geht aus dem Artikel nicht hervor. Der MAD darf aber auch nicht gesinnungsgemäß prüfen, sondern muss so oder so zu dem Schluss kommen, dass ein reales Sicherheitsproblem vorliegt. Ich fühle mich mit so jemandem auch nicht wohl, aber das macht ihn nicht zu einem Sicherheitsrisiko wenn er sich an rechtsstaatliche Regeln hält. Die Vorgesetzten werden ebenfalls versuchen alle ihre Untergebenen nach objektiven Maßstäben zu behandeln. Wenn der Mann sich also im Dienst nichts zuschulden kommen lässt, dann muss es unerheblich sein, ob er Mitglied einer nicht verbotenen Partei ist.
Ich persönlich halte es für durchaus angemessen, die Hürden für eine Entlassung aus dem Staatsdienst zu senken. Dass würde aber auch schnell andere Bereiche und politische Meinungen betreffen. Ich kann den Widerstand gegen meine Sichtweise also gut verstehen.
zum Beitrag26.06.2023 , 20:39 Uhr
Ich finde das unredlich. Ich bin inzwischen seit 14 Jahren Soldat und Vorgesetzter und erkläre - nicht nur seit Beginn des Angriffskriegs auf die Ukraine - jedem der es hören oder eben nicht hören will, dass es beim Soldatenberuf immer ums töten und getötet werden geht. Meine Vorgesetzten haben das nie anders gehalten und auch in all den Informationen die ich vor meinem Eintritt bekam, wurde die Ernsthaftigkeit dieses Berufes nie verschwiegen. Ich finde genau das gehört auch - im Rahmen des Beutelsbacher Konsens - in die Schulen.
zum Beitrag02.06.2023 , 15:38 Uhr
Das ist so nicht richtig. Die Kampfweise der Bundeswehr erfordert mitdenkende Soldaten. Ansonsten ist Führen mit Auftrag nicht durchführbar.
zum Beitrag26.07.2022 , 16:56 Uhr
Das wird mir jetzt nicht klar. Das Zitat der Verschwörer bezieht sich doch meines Wissens nach auf die Massenerschießungen an Zivilisten in den rückwärtigen Räumen. Wäre dann ja doch eher nen Argument für die moralische Motivation zum Widerstand.
zum Beitrag