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16.08.2013 , 17:24 Uhr
Ich bin Arzt für Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie und habe früher als Angestellter der Rheinischen Landesklinik Düren forensische Begutachtungen durchgeführt. Ich kann die Aussagen der Kollegin Dr.Ziegert nur bestätigen und finde, dieses Thema gäbe Stoff für mehrere Folgesendungen.
Besonders möchte ich mich aber auf meine Erfahrungen als früherer ärztlicher Leiter des Behandlungszentrums für Folteropfer Ulm und als ehemaliger Menschenrechtsbeauftragter der Landesärztekammer Baden-Württemberg beziehen und vorschlagen, nun auch die Rolle von Gutachtern in aufenthaltsrechtlichen Verfahren von Asylbewerbern und anderen Flüchtlingen zu untersuchen. Ich habe in diesem Bereich die Erfahrung gemacht, daß Verwaltungsgerichte und Regierungspräsidien regelrecht sich ihre “Hausgutachter” halten, von denen Sie wissen, welche Gutachtenergebnisse sie liefern und daß diese Behörden sich auch bis heute häufig weigern, Gutachter zu berufen, die für diesen Bereich von den zuständigen Ärztekammern zertifiziert wurden. Die Rechtsstaatlichkeit solcher Verfahren wird m.E. hierdurch weitgehend konterkariert. Ich selbst bin bei dem Versuch, die Qualität der bei den entsprechenden Behörden vorliegenden Gutachten an aktuellen wissenschaftlichen Standards zu messen, an deren Widerstand komplett gescheitert.
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