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10.08.2020 , 10:13 Uhr
Sehr geehrter Herr Z., siehe im Artikel: "Weiter teilt das Amt auf taz-Anfrage mit: „Zwischen dem 01.01.2015 und dem 31.12.2019 haben nach Auswertung der im Fachverfahren erfassten Daten insgesamt 387 Ärzte und Ärztinnen mit syrischer Staatsangehörigkeit und syrischer Ausbildung einen Antrag auf Erteilung einer Approbation gestellt.“ Für Antragsteller aus diesem Zeitraum seien 213 Approbationen erteilt worden. Von dem im selben Zeitraum eingegangenen Approbationsanträgen syrischer Zahnärzt*innen wurden demnach bislang positiv 22 beschieden: 17 Prozent gegenüber 55 Prozent bei den Humanmediziner*innen." Bei den Humanmediziner*innen aus diesem Zeitraum mussten 150 die Kenntnisprüfung absolvieren, 63 haben die Approbation nach Vorlage ihrer Ausbildungszertifikate etc. bekommen. Von en 22 approbierten ZahnärztInnen haben 14 die Prüfung erfolgreich abgelegt, 7 haben die Approbation nach Prüfung der Dokumente bekommen.
zum Beitrag09.08.2020 , 18:59 Uhr
Sehr geehrter Herr Steinebach, Sie haben recht, das hätte ich im Text deutlicher erklären sollen. Es gibt ja außer der Kenntnisprüfung die Möglichkeit, dass die Gleichwertigkeit allein aufgrund der vorgelegten Dokumente festgestellt wird. Dieser Prüfvorgang dauert oft ein bis drei Jahre, weil etwa Dokumente nachgefordert werden, die der/die Antragsteller*in auf der Flucht nicht mitgenommen hat und die oft nur schwer aus dem Fluchtland zu besorgen sind. Außerdem kann gegen eine Ablehnung der Approbationserteilung auf Grundlage von Dokumenten Widerspruch eingelegt oder gar geklagt werden. Viele Antragsteller*innen warten zunächst das Ende dieses Prüfprozesses ab und machen erst dann, wenn nötig, die Kenntnisprüfung, da diese ja wie beschrieben sehr teuer ist und nur begrenzt wiederholt werden kann. Ich hoffe, das beantwortet Ihre Frage. MfG Alke Wierth
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