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GesellschaftProzess ohne Auftakt

Am ersten Verhandlungstag gegen fünf pro-palästinensische Aktivist:innen, die eine israelische Rüstungsfirma in Ulm sabotiert haben sollen, gelingt es gerade so, die Anwesenheit der Angeklagten festzustellen. Der Gerichtssaal wird zur Bühne.

Die fünf Angeklagten in Handschellen und hinter Glas. Foto: Julian Rettig

Von Minh Schredle

Der Justizvollzugsbeamte im Eingangsbereich empfiehlt für künftige Besuche ein paar Schuhe ohne Schnürsenkel – dann gehe es schneller mit den Einlasskontrollen. Die sind in der Tat zeitaufwendig: Unter hohen Sicherheitsvorkehrungen begann am vergangenen Montag in Stuttgart-Stammheim der Prozess gegen die Ulm 5, eine Gruppe von pro-palästinensische Aktivist:innen. Ihnen wird zur Last gelegt, im vergangenen September in Ulm bei der israelischen Rüstungsfirma Elbit eingebrochen zu sein und dort einen Sachschaden in Millionenhöhe verursacht zu haben. In der Tatnacht ließen sie sich widerstandslos festnehmen. Die Staatsanwaltschaft geht von einer antisemitischen Motivation aus, da an eine Hauswand der Schriftzug „Baby Killers“ gesprüht worden sei. Zudem sollen die Beschuldigten der Organisation „Palestine Action Germany“ angehören, womit sie sich laut Staatsanwaltschaft der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht hätten (bislang gibt es kein Gerichtsurteil, das „Palestine Action Germany“ als kriminelle Vereinigung einstuft).

Wer das Gerichtsverfahren live verfolgen will, muss auf Verlangen der Jus­tiz­voll­zugs­be­am­t:in­nen nachweisen, keine gefährlichen Gegenstände im Schuhwerk versteckt zu haben. Auch das Mitführen eigener Stifte ist nicht gestattet. Für Pres­se­ver­tre­te­r:in­nen händigt das Gericht einen Ersatzkugelschreiber aus. Im Sitzungssaal passen zwölf Sicherheitskräfte auf das Publikum auf, zwei weitere stehen für je­de:n An­ge­klag­te:n bereit. Die Beschuldigten betreten den Saal in Handschellen und sind zudem durch eine kugelsichere Glasscheibe sowohl von den Zu­schaue­r:in­nen als auch von ihrem Rechtsbeistand getrennt.

Dass Verfahren, bei denen der Staatsschutz ermittelt hat, im Hochsicherheitsgebäude Stuttgart-Stammheim stattfinden, ist an sich nicht ungewöhnlich. Das Landgericht verweist auf Anfrage der Redaktion auf mehrere Verfahren pro Woche, die hier stattfänden, „so etwa gegen den islamistischen Mörder des Polizisten Rouven Laur, gegen mutmaßliche Unterstützer der ‚Gruppe Reuß‘ [Reichsbürger unter Terrorverdacht, d. Red.] oder mehrere Verfahren im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung zweier rivalisierender Banden in der Region Stuttgart“.

Wie gut eine politisch motivierte Sachbeschädigung als Mitglied einer möglicherweise kriminellen Vereinigung, die Gewalt gegen Menschen explizit ablehnt, in diese Auflistung passt, wird die Beweisaufnahme zeigen müssen. Die elf Ver­tei­di­ge­r:in­nen der fünf Beschuldigten argumentieren, alleine die Kulisse mit enormen Sicherheitsvorkehrungen führe zu einer Stigmatisierung ihrer Mandant:innen, die behandelt würden, als ginge es hier um Terrorismus.

Anwesenheit festgestellt

Am ersten Verhandlungstag konnte die Beweisaufnahme gar nicht eröffnet werden, nicht einmal die Anklage wurde verlesen. Nach den umfangreichen Einlasskontrollen des 68-köpfigen Publikums (Presse eingeschlossen) beginnt der Prozess nicht wie geplant am Montagmorgen um 9 Uhr, sondern mit einer Verzögerung von anderthalb Stunden. Als die Angeklagten den Saal betreten, werden sie mit Jubel und stehenden Ovationen empfangen: Der Großteil der Anwesenden ist erkennbar solidarisch, viele tragen Kufiya oder ein Wassermelonen-Shirt. Ein Angeklagter versucht mit den Händen ein Herz in Richtung Publikum zu formen, wegen Handschellen bleibt es bei zwei angedeuteten Hälften. Er wechselt dann zu einem Peace-Zeichen.

„Im Interesse einer zügigen und sachgemäßen Durchführung der Hauptverhandlung“, erklärt die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt, habe sie angeordnet, Anträge der Verteidigung erst nach Verlesung der Anklage zuzulassen. Davor wollte sie auch keiner Anwältin und keinem Anwalt das Wort erteilen – doch die fangen daraufhin trotzdem an zu reden. Im Zentrum ihrer Kritik stehen die Sitzordnung und insbesondere die Glasscheibe, die Verteidigung und Beschuldigte trennt. Dadurch, so die Argumentation, sei der vertrauliche Austausch mit ihren Man­dan­t:in­nen nicht jederzeit möglich, das beeinträchtige ein rechtsstaatliches Verfahren. Das Landgericht verweist auf den erst 2019 erbauten Sitzungssaal, der mit modernster Medientechnik ausgestattet sei. Die An­wäl­t:in­nen beklagen hingegen, dass die Saalmikrofone nicht richtig funktionieren würden. Die Vorsitzende Richterin erklärt in Richtung der An­wäl­t:in­nen wiederholt: „Ich habe ihnen nicht das Wort erteilt.“ Damit verpuffe alles Gesagte wirkungslos, da es kein Gegenstand des Verfahrens sei.

Der Staatsanwalt bekommt dann allerdings mit richterlicher Genehmigung Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Die Sitzordnung orientiere sich an den baulichen Gegebenheiten, sagt Staatsanwalt Ronny Stengel: Wenn die Ver­tei­di­ge­r:in­nen neben ihren Man­dan­t:in­nen hinter der Glasscheibe sitzen würden, sei dort kein Platz mehr für das Sicherheitspersonal. Zudem sei das Funktionieren der Saaltechnik uneingeschränkt gewährleistet, „sofern sie vorschriftsmäßig genutzt wird“.

Die Verteidigung versucht noch ein paar Mal, das Wort zu ergreifen. Die Vorsitzende Richterin wiederholt, dass sie keine Anträge vor Verlesung der Anklage annehmen wird und stellt schließlich fest: „Wir drehen uns im Kreis.“ Also fängt sie an, die Anwesenheit der Angeklagten zu überprüfen: Alle sind da. Als sie dann aber versucht, die Personalien der Beschuldigten festzustellen, verlassen alle elf An­wäl­t:in­nen aus Protest den Saal. Richterin Lauchstädt wirkt ein wenig perplex, will die Sitzung zunächst für 20 Minuten unterbrechen, überlegt noch mal und erhöht dann auf zwei Stunden.

Chaos überdauert Pause

Draußen auf dem Parkplatz vor dem Gericht hat die Palästina-solidarische Szene eine Mahnwache aufgebaut. In der Verhandlungspause treten hier schließlich auch die Anwältinnen und Anwälte der Beschuldigten vors Mikrophon, stellen sich den De­mons­tran­t:in­nen teilweise mit Vornamen vor – und verlesen die Eingangsstatements, die sie vor Gericht hatten halten wollen.

Demnach berufen sich die Angeklagten auf zivilen Ungehorsam. Waffen des Konzerns Elbits würden für völkerrechtswidrige Kriegsführung eingesetzt. Rechtsanwalt Benjamin Düsberg geht so weit, dass entsprechende Aktionen sogar moralisch geboten seien, die Sabotage einer Rüstungsschmiede könne niemals verwerflich sein, eigentlich hätten die Ulm 5 das Bundesverdienstkreuz verdient.

Falls sich das Gericht von solchen Argumentationen überzeugen lassen sollte, wäre das überraschend. Es sind erprobte Strategien bei politisch motivierten Straftaten, um dem Anliegen mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen – in der Rechtssprechung wirken sie sich aber nur selten strafmildernd bis zum Freispruch aus.

Nach der zweistündigen Unterbrechung geht die Verhandlung mit Komplikationen weiter: Nicht einmal mehr die Anwesenheit der Angeklagten kann festgestellt werden. Auf deren Plätzen sitzen nun die Anwälte. Die Vorsitzende Richterin gibt ihnen fünf Minuten, um sich wegzusetzen, dem kommen die Ver­tei­di­ge­r:in­nen nicht nach, die Verhandlung wird abgebrochen.

Gerichte können das Tragen politischer Symbole per Anordnung untersagen und mit Hausverbot ahnden – hier zeigte sich die Kammer kulant, denn zahlreiche Zuschauer:innen waren einschlägig gekleidet, applaudierten für die Beschuldigten und deren Anwält:innen oder lachten bei Erklärungen der Vorsitzenden Richterin. Von der Beobachtung des Prozesses wurde niemand ausgeschlossen.

Weniger liberal verhielt sich das Gericht im Umgang mit einer Pressemappe der Verteidigung: Zehn zusammengetackerte Seiten mit den Kontaktdaten der Anwält:innen und Informationen zu ihren Mandant:innen, die außerhalb des Gerichtsgebäudes an Medienvertreter:innen verteilt worden sind. Diese Unterlagen durften nicht mit in den Sitzungssaal, also mussten sie ins Schließfach. Später fordern Justizvollzugsbeamte Journalist:innen dazu auf, ihre Schließfächer zu öffnen und die Unterlagen herauszugeben. Auf Anfrage dazu widerspricht ein Pressesprecher des Landgerichts nicht, dass das so abgelaufen ist – sondern erklärt: „Das Vorgehen der Wachtmeister erfolgte im Rahmen der sitzungspolizeilichen Verfügung, nach der Flugblätter und Transparente nicht erlaubt sind.“

Nun ist es generell fragwürdig, anwaltliche Informationsschreiben unter der Kategorie „Flugblätter und Transparente“ zu verbuchen. In der öffentlich einsehbaren sitzungspolizeilichen Verfügung heißt es allerdings explizit: „Gegenstände, deren Mitnahme in das Sitzungsgebäude untersagt ist, können in den Schließfächern verwahrt werden.“ Inwiefern es vor diesem Hintergrund gerechtfertigt ist, Journalist:innen die Kontaktaufnahme zur Verteidigung zu erschweren, bleibt fraglich. Für alle Interessierten steht eine digitale Fassung der Pressemappe hier zum Download zur Verfügung. (min)

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