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MietrechtWas die Justizministerin plant, um Mieter zu schützen

Wucherpreise für Kurzzeitmieten und möblierte Wohnungen: Eine Reform soll MieterInnen davor schützen. Die Opposition hat noch mehr Ideen.

In München wurde am Wochenende gegen Leerstand und Luxussanierungen demonstriert Foto: Lennart Preiss/dpa

Das Bundesjustizministerium hat am Sonntag einen Reformvorschlag veröffentlicht, der Mieterinnen und Mieter schützen soll. Der Entwurf sieht strengere Vorgaben für Vermieter vor und zielt unter anderem darauf ab, weniger Ausnahmen von der Mietpreisbremse zuzulassen.

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete höchstens um 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es für die Erstvermietung von Neubauten, bei umfassender Modernisierung, für ältere Verträge und bei Kurzzeitvermietung.

„Wer eine bezahlbare Wohnung sucht, hat es an vielen Orten heute extrem schwer“, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Ein Grund dafür seien Probleme im Mietrecht.

Klare Regeln zum Möblierungszuschlag

Wer eine Wohnung möbliert vermietet, soll laut Entwurf künftig verpflichtet werden, anzugeben, wie viel Geld er monatlich für die Nutzung der Einrichtungsgegenstände veranschlagt. Es soll eine Obergrenze geben und das Alter der Möbel berücksichtigt werden. Die Regelung soll es für MieterInnen einfacher machen, herauszufinden, ob der Vermieter die Mietpreisbremse einhält.

Strenger werden sollen außerdem die Regeln für Kurzzeit-Mietverträge. Da diese von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, können Vermieter so höhere Miete verlangen. Künftig soll eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze von sechs Monaten für Kurzzeitmieten gelten.

Zudem sollen MieterInnen besser vor Kündigungen geschützt werden. Wer in Verzug geraten ist, soll eine ordentliche Kündigung abwenden können, indem er die Miete nachzahlt.

Auch Indexmieten sollen stärker reguliert werden. Bei diesen orientiert sich die Steigerung der Miete an der Entwicklung der Verbraucherpreise. Der Entwurf aus dem Justizministerium sieht vor, dass die Steigerung in Zukunft jährlich nicht mehr als 3,5 Prozent der bisherigen Nettokaltmiete ausmachen darf.

„Überfällig“ und „zahnlos“?

Die Expertin für Mietenpolitik der Grünen, Hanna Steinmüller, kritisierte den Gesetzentwurf gegenüber der taz: „Justizministerin Hubig ist aktuell mehr Ankündigungsministerin.“ Bislang beschränke sich die Ministerin darauf, alle paar Wochen mit viel Presseaufwand Zwischenschritte zu verkünden. Sie sollte „ihre eigenen Verfahren beschleunigen, anstatt immer wieder den gleichen Entwurf zu vermarkten.“

Den Entwurf selbst bezeichnete Steinmüller als das „absolute Minimum“ und überfällig. Um Mieten zu begrenzen, schlug Steinmüller strengere Regelungen vor: „Wer den allgemeinen Mietanstieg stoppen will, muss die Kappungsgrenzen absenken und vor allem sicherstellen, dass Mieterinnen und Mieter ihre Rechte tatsächlich durchsetzen können.“ Entscheidend sei ein Zusammenspiel von Mietpreisbremse, dem Verbot von Wuchermieten im Strafgesetzbuch und dem Schutz vor missbräuchlichen Eigenbedarfskündigungen.

Wer den allgemeinen Mietanstieg stoppen will, muss die Kappungsgrenzen absenken und vor allem sicherstellen, dass Mieterinnen und Mieter ihre Rechte tatsächlich durchsetzen können.

Hanna Steinmüller, Grüne

Die mietenpolitische Sprecherin der Linken, Caren Lay, begrüßte gegenüber der taz den Plan, möbliertes Wohnen, Kurzzeitmietverträge und Indexmietverträge zu regulieren: „Die vielen Schlupflöcher bei der Mietpreisbremse müssen endlich geschlossen werden!“ Leider sei die Einschränkung von Indexmietverträgen im Gesetzentwurf nur zeitlich befristet und von Länderverordnungen abhängig. Das sei „praxisuntauglich“. Zudem kritisierte Lay das Vorhaben, dass Vermieter zukünftig höhere Kosten für Modernisierung als bisher vereinfacht auf Mieter umlegen dürfen. „Schon jetzt ist das eins der beliebtesten Schlupflöcher für die Mietpreisbremse“, sagte sie. Damit das Gesetz wirke, braucht es endlich Strafen bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse. „Sonst bleibt auch dieses Gesetz ein zahnloser Tiger.“ (dpa, taz)

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