Fahren ohne Führerschein: Forscher*innen für Alternative zum Fahrverbot
Mehr als 7.000 schwere Unfälle wurden 2024 von Menschen verursacht, die gar nicht hätten fahren dürfen. Wie lässt sich das verhindern?
dpa | Tausende Verkehrsunfälle passieren trotz verhängter Fahrverbote. Damit sich nicht mehr so viele Fahrer:innen illegal hinters Steuer setzen, schlagen Expert:innen nun Änderungen im Umgang beim Führerscheinentzug vor. „Die Gefahr, bei Regel-Brüchen entdeckt zu werden, wird in Deutschland geringer eingeschätzt als in anderen europäischen Ländern. Viele haben sich daran gewöhnt“, sagte die Leiterin der Unfallforschung der Versicherer, Kirstin Zeidler.
Die Unfallforscher regen deshalb an, dass Verkehrssünder zwischen dem Fahrverbot bei einer Ordnungswidrigkeit oder einem verkehrspsychologischen Programm wählen sollten. Wer daran teilnehme, solle in dieser Zeit weiterfahren dürfen. Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft sieht Handlungsbedarf.
Hintergrund ist eine Studie des Gesamtverbands der Versicherer, wonach im Jahr 2024 mehr als 7.000 schwere Verkehrsunfälle auf Straßen in Deutschland von Menschen ohne Fahrerlaubnis oder mit Fahrverbot verursacht wurden. Das gehe aus der amtlichen Unfallstatistik hervor, heißt es darin. Dabei seien 93 Menschen ums Leben gekommen und 1.473 schwer verletzt worden. Über 42.000 Personen seien allein 2024 verurteilt worden, „weil sie verbotenerweise am Steuer saßen“, teilte die Unfallforschung mit.
In Deutschland werden Fahrverbote etwa bei zu schnellem Fahren oder Alkohol am Steuer verhängt. Dann muss der Führerschein für eine bestimmte Zeit abgegeben werden; man erhält ihn nach Ablauf der Frist automatisch zurück. Dauerhaft entzogen wird die Fahrerlaubnis zum Beispiel bei Unfallflucht. Nach mindestens sechs Monaten kann dieser neu beantragt werden. Häufig ist dazu eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nötig.
Wer fährt ohne Führerschein?
Laut der Untersuchung der Unfallforschung fahren meist 30- bis 50-Jährige ein Fahrzeug ohne Berechtigung, überwiegend Männer. „Die Statistik zeigt nur die Spitze des Eisbergs, die Dunkelziffer ist hoch“, ist Zeidler überzeugt. 89 Prozent der von der Unfallforschung Befragten seien beim unerlaubten Fahren nie kontrolliert worden. „Jede unentdeckte Tat ist eine Einladung zur Wiederholung.“
Frauen sollen demnach im Dunkelfeld weitaus stärker vertreten sein als bisher bekannt, sie würden offenkundig seltener entdeckt. „Viele haben keinerlei Unrechtsbewusstsein, obwohl ihnen bewusst ist, eine Straftat zu begehen“, sagte Zeidler. Zur Begründung fürs Fahren ohne Papiere verwiesen die Befragten demnach auf Notfälle im eigenen Umfeld sowie auf Beruf, Alltag, Freizeit und soziale Verpflichtungen. Für die Untersuchung sind den Angaben zufolge 7.500 Betroffene online und telefonisch befragt worden.
Alternative zu einem Fahrverbot
Damit sich künftig weniger Menschen unerlaubt ans Steuer setzen, sollten Behörden aus Sicht der Unfallforschung verständlich informieren, wie der Führerschein ohne Zeit- und Geldverlust wiedererlangt werden könne. Alternativ zu einem Fahrverbot wegen Ordnungswidrigkeit schlagen die Forscher vor, künftig ein psychologisches Programm zu entwickeln. Die Verkehrssünder könnten dann an Seminaren und Einzeltherapie-Sitzungen teilnehmen.
„Das Programm könnte etwa so aussehen: Innerhalb von drei Monaten sind sechs Einzelsitzungen mit Verkehrspsychologen und drei Seminare mit Fahrlehrern zu absolvieren“, erklärte Zeidler. Eine professionelle Begleitung könne mehr Effekt auf Verhaltensänderung und damit Sicherheit haben als Fahrverbote. Teilnehmer könnten zwar weiterfahren, Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister blieben aber bestehen.
Kontrollpflicht soll aufgeweicht werden
Der Geschäftsführer der Kommission „Verkehr“ der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Marco Schäler, sagte mit Blick auf die Ergebnisse der Unfallforschung, ein wesentlicher Anteil der Fahrten ohne Fahrerlaubnis stünden im beruflichen Kontext und sollten „somit in den Fokus der gesellschaftlichen Betrachtung gerückt werden“.
„Bedauerlicherweise sieht der Gesetzgeber offenkundig keine Notwendigkeit mehr in der arbeitgeberseitigen Kontrolle“, sagte Schäler. Die Gewerkschaft hatte im September einen Gesetzentwurf kritisiert, der eine Aufweichung der Kontrollpflicht von Unternehmen mit Dienstwagen und Fuhrparks vorsehe, wenn sie Fahrer:innen ein Fahrzeug überließen. Halter:innen von Fahrzeugen müssen hierzulande kontrollieren, ob jemand überhaupt ein Fahrzeug fahren darf.
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