Zensur in Russland: Wenn Lesen kriminell ist
In Russland wird die Internetsuche nach „extremistischen Inhalten“ strafbar. Darunter fallen auch Recherchen zu LGBTQI, Alexei Nawalny und Nazi-Deutschland.
Das hat die Duma, das russische Parlament, an diesem Donnerstag in einem übereilten Verfahren beschlossen. An ein Gesetz zu Transport- und Speditionstätigkeiten, was nichts mit dem Lesen von Internetseiten zu tun hat, haben die Abgeordneten eine Änderung angehängt, um das Ganze binnen kürzester Zeit in zweiter und dritter Lesung anzunehmen.
Lediglich 19 von 324 Abgeordneten stimmten gegen die Neuerungen. Die Gesetzesänderung richtet sich gegen die in der russischen Verfassung garantierten Rechte und hebt die Zensur im Land auf ein neues Level.
In „böswilliger Absicht“ nach„extremistischem Material“ suchen
Jegliche Suche „in böswilliger Absicht“, so steht es nun im Gesetz 13.53, nach „extremistischem Material, auch durch die Verwendung von Software und Hardware für den Zugriff auf Informationsressourcen und Telekommunikationsnetze, zu denen der Zugriff beschränkt ist“ – also durch verschlüsselte virtuelle Netzwerke (VPN), die eine Umgehung gesperrter Internetseiten möglich machen –, soll vom 1. September an bestraft werden.
Bislang wurde schon die Verbreitung „falscher Inhalte“ bestraft. Für die Worte „Kein Krieg“ oder öffentlich verbreitete Kritik am Putin-Regime gibt es Verwaltungsstrafen. Zwei davon wegen des „gleichen Vergehens“ führen zum Strafverfahren. Letztes Jahr wurden allein wegen der sogenannten „Diskreditierung der russischen Armee“ und „Fakes“ 36 Menschen verurteilt, zehn davon zu mehrjährigen Haftstrafen.
Nun steht bereits das Lesen „verbotener Inhalte“ unter Strafe. Dazu gehört alles, was in Russland unter „Extremismus“ fällt: Informationen zu LGBTQI, denn Russland betrachtet die – nicht vorhandene – „internationale LGBT-Community“ als „extremistisch“. Auch der in einer Strafkolonie umgekommene Oppositionspolitiker Alexei Nawalny und seine Antikorruptionsstiftung werden im Land als „Extremisten“ geführt. Selbst wenn ein/e Schüler*in für ein Referat zur NS-Zeit über Hitler recherchierte, könnte er/sie sich strafbar machen. Auch jegliche Aufrufe zum politischen Umsturz oder zu Separatismus fallen unter „Extremismus“.
Der Staat kennt den Suchverlauf Einzelner
Wie die „böswillige Absicht“ überprüft werden soll, können nicht einmal die sagen, die den Gummiparagrafen in die Duma eingebracht haben, aber „massenhaft“ solle das nicht geschehen. Doch auch Bestrafungen Einzelner – als eine Art Schauprozess – tun im Land das Seine: Der Eindruck, dass alle wegen allem bestraft werden könnten, setzt sich weiter fest. Die Angst, ohnehin das Grundelement des Putin’schen Regimes, breitet sich weiter aus.
Manche Beobachter*innen sprechen von Überprüfungen der Telefone auf der Straße. Zudem sind russische Internetanbieter verpflichtet, den Sicherheitsdiensten im Land Informationen zu übermitteln. Das heißt, der Staat weiß über den Suchverlauf Einzelner Bescheid.
Da nun auch VPN immer mehr in den Blick der Justiz geraten, wird die Beschaffung von Informationen immer schwerer. Tausende von Seiten (von unabhängigen in- und ausländischen Medien, von NGOs, Menschenrechtsorganisationen, aber auch Facebook und Instagram etwa) sind in Russland gesperrt. Youtube ist verlangsamt. Der Staat arbeitet am eigenen Messengerdienst und könnte bald Whatsapp, Signal, Telegram sperren. Es soll nur das in die Köpfe der Menschen kommen, was das Regime für „richtig“ hält. Alles andere wird bestraft.
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