Notfallzulassung für Pestizid: Chemiekeule gegen Glasflügelzikade
Die Glasflügelzikade führt zu starken Einbrüchen des Zuckerrüben- und Kartoffelanbau. Jetzt soll mit Pestiziden gegen sie vorgegangen werden.
Die Glasflügelzikade ist ein einheimisches Insekt, welches ursprünglich in Schilf lebte und nur selten auftrat. Die Zikade steht auf der Roten Liste und ist als gefährdet eingestuft. In den letzten Jahren hat sich das Insekt stark ausgebreitet und lebt nun unter anderem in Kartoffel- und Zuckerrübenfeldern. Das Problem: Sie überträgt bakterielle Krankheitserreger, welche zu massiven Ernteausfällen führen.
In den betroffenen Regionen seien seit 20 bis 25 Jahren sehr enge Fruchtfolgen mit Zuckerrüben und Weizen zu finden, so Agrar-Expertin Reinhild Benning von der Deutschen Umwelthilfe. In diesen einseitigen Fruchtfolgen habe die Zikade optimale Wirte zur Vermehrung gefunden. „Es ist eine uralte ackerbauliche Weisheit, dass zu enge Fruchtfolgen Schädlinge und Krankheiten geradezu heranzüchten“, sagt Benning. Nötig seien abwechslungsreiche Fruchtfolgen, um das Problem in den Griff zu bekommen. Auf gar keinen Fall brauche es neue Pestizide, denn diese würden meist auch viele andere Organismen wie etwa Nützlinge und Bestäuberinsekten schädigen, so die Umweltschützerin.
Pestizide ja, aber nicht als Dauerlösung
Jürgen Gross, Pflanzenschutzexperte des bundeseigenen Julius-Kühn-Forschungsinstituts für Kulturpflanzen, dagegen rechtfertigte die Notfallzulassungen: Die Pestizide seien eine kurzfristige Maßnahme, um zu verhindern, dass der deutsche Zuckerrüben- und Kartoffelanbau in den nächsten Jahren zusammenbricht, sagte er der taz. „Es ist tatsächlich dramatisch, was gerade passiert, die Pestizide sollen aber auf keinen Fall eine Dauerlösung sein“, so Gross.
Er forscht schon seit Jahren an alternativen Methoden wie der Züchtung resistenter Zuckerrüben- und Kartoffelarten, dem Einsatz von Lockstoffen und einer unterstützenden Fruchtfolge. Doch die Verbreitung der Zikade ist schneller als die Forschung. Das beste natürliche Mittel, um das Insekt auszuhungern, sei, Schwarzbrachen in die Fruchtfolge einzubauen, also zeitweise die Flächen nicht zu nutzen, sagt Gross. „Aus ökologischen und ökonomischen Gründen versucht man, die eigentlich zu vermeiden“.
Das Bundesamt argumentiert, zum Schutz der Natur, der Bienen sowie der Gesundheit von Anwendern, Arbeitern, Anwohnern und Umstehenden würden die 120 Tage gültigen Notfallzulassungen zusätzliche Auflagen zur Minderung des Risikos vorschreiben. „Hierzu gehören unter anderem Mindestabstände und die Ausbringung mit verlustmindernder Technik“, so die Behörde.
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