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Hamburg bekommt SuperwahltagAbstimmung über Klima und Grundeinkommen

Nach dem „Hamburger Zukunftsentscheid“ meldet auch die Initiative „Hamburg testet Grundeinkommen“ ihren Volksentscheid an. Entschieden wird im Oktober.

Das Ende der zweiten Sammelphase: Knapp 100.000 Unterschriften hatte „Hamburg testet grundeinkommen“ vergangenes Jahr gesammelt Foto: Markus Klemm/dpa

Hamburg taz | Nach der planmäßigen Bürgerschaftswahl und der vorgezogenen Bundestagswahl werden Ham­bur­ge­r:in­nen in diesem Jahr ein drittes Mal zur Wahlurne gehen können – und gleich doppelt abstimmen dürfen.

Nach der Volksinitiative „Hamburger Zukunftsentscheid“, die für einen strengeren Klimaschutz wirbt, wollen am heutigen Mittwoch nun auch die In­itia­to­r:in­nen von „Hamburg testet Grundeinkommen“ im Rathaus den Volksentscheid für ihr Anliegen anmelden. Über beides sollen am 12. Oktober die wahlberechtigten Ham­bur­ge­r:in­nen entscheiden.

Die Volksinitiativen hatten erfolgreich die beiden vorherigen Hürden auf dem Weg zu einem Volksentscheid übersprungen; zunächst mehr als 10.000 Unterschriften von Un­ter­stüt­ze­r:in­nen gesammelt, zuletzt je etwa 100.000 Unterschriften innerhalb von drei Wochen. Weil der Hamburger Senat aber in beiden Fällen die Forderungen der Initiativen nicht übernehmen wollte, haben nun die Wahlberechtigten das letzte Wort.

Der Hamburger Zukunftsentscheid, der unter anderem von Fridays for Future-Aktivist:innen vorangetrieben wird, hatte bereits vorige Woche die Volksabstimmung angemeldet. Sollte er durchkommen, müsste der Senat sein Klimaschutzgesetz verschärfen.

Die Abstimmung übers Klimagesetz im Oktober ist bereits angemeldet

„Hamburg testet Grundeinkommen“ wiederum will den ersten staatlichen Modellversuch zu einem bedingungslosen Grundeinkommen in Deutschland durchsetzen. „Dafür wollen wir in den kommenden Monaten bis zur Wahl möglichst viele Menschen über unser Anliegen aufklären“, sagt Ini-Sprecherin Laura Brämswig. Mehrere Hundert Ak­ti­vis­t:in­nen sollen dabei helfen.

Dass sich die Initiativen für den 12. Oktober als Tag der Abstimmung ausgesprochen haben, dürfte einen Synergieeffekt haben, von dem beide profitieren: Denn nicht nur müssen die Anliegen eine Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten – es muss auch mindestens ein Fünftel der Wahlberechtigten zustimmen.

Ursprünglich sollten die Volksentscheide parallel zur regulären Bundestagswahl im Herbst stattfinden. Weil diese vorgezogen wurde, wird es nun aber schwieriger, genügend Menschen zur Wahlurne zu bringen. In solchen Fällen sieht die Hamburgische Volksgesetzgebung jedoch vor, dass alle Wahlberechtigten automatisch Briefwahlunterlagen zugeschickt bekommen.

Erstmals seit einem Jahrzehnt kommt es dann in Hamburg wieder zu einer Volksabstimmung. Zuletzt im November 2015 hatten die wahlberechtigten Ham­bur­ge­r:in­nen das letzte Wort, als eine knappe Mehrheit die Pläne des Senats für eine Olympia-Bewerbung ablehnte. Seither wurden alle Volksinitiativen entweder vom Verfassungsgericht gestoppt – oder der Senat einigte sich mit den Initiativen.

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