Grüne Höfe Pankow: Verbände pochen auf Artenschutz
In dem seit Jahren schwelenden Konflikt um zwei Flüchtlingsunterkünfte, die die landeseigene Gesobau in Pankow errichten will, haben die Berliner Naturschutzverbände die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung durch das Bezirksamt als unzulässig eingestuft. Der Bescheidentwurf, der den Verbänden gemäß Berliner Naturschutzgesetz zur Stellungnahme vorgelegt worden war, enthalte „viele gravierende Fehler“, teilten VertreterInnen von BUND, Nabu, NaturFreunden und anderen mit. So sei ihnen vom Bezirksamt nur eine Anhörungsfrist von zwei Wochen eingeräumt worden – das vor Kurzem in Kraft getretene „Schneller-bauen-Gesetz“ sehe aber eine einmonatige Frist vor. Des Weiteren fehle es an einem Konzept für die im Pankower Landschaftsschutzgebiet „Ehemaliger Mauerstreifen, Schönholzer Heide, Bürgerpark“ vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen. In seinem Bescheid räume das bezirkliche Umwelt- und Naturschutzamt selbst ein, dass nicht alle Ausgleichsmaßnahmen zum Baubeginn funktionsfähig sein würden. So seien bereits erfolgte Pflanzungen, die den Verlust mehrerer Dutzend Bäume teilweise als Habitat kompensieren sollen, noch zu jung. Zudem hätten die von der Gesobau vorgelegten fachlichen Untersuchungen nicht alle in der bestehenden Wohnanlage vorkommenden Tierarten berücksichtigt. Gegen das Bauprojekt laufen AnwohnerInnen wegen des drohenden Verlustes grüner Flächen Sturm. Die Gesobau hatte ihre ursprünglich vom Bezirk abgelehnte Planung kurzerhand zur Flüchtlingsunterkunft umdeklariert, deren Bau der Senat genehmigte. (clp)
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