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Berlin will kein Geld vom Fußball

Vereine können an Kosten für Polizeieinsätze beteiligt werden. Aber Berlin verzichtet

Das Land Berlin plant laut Innensenatorin auch nach dem Scheitern der DFL-Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht vorerst keine Kostenbeteiligung der Fußball-Clubs an Polizeieinsätzen bei Hoch­risikospielen. „Wir werden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und seine Begründung bewerten, sobald sie vorliegt. Es gilt aber weiterhin meine Position, dass das Land Berlin keine Kostenbeteiligung für Vereine an Zusatzausgaben bei Polizeieinsätzen im Hinblick auf Hochrisikospiele plant“, sagte Innen- und Sportsenatorin Iris Spranger (SPD) auf Anfrage.

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) war zuvor im Streit um eine Beteiligung der Dachorganisation an den Polizeikosten für Hochrisikospiele am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen blieb ohne Erfolg, wie der Erste Senat am Dienstag in Karlsruhe verkündete (Az. 1 BvR 548/22).

Fußball-Zweitligist Hertha BSC nahm das Urteil „mit einiger Enttäuschung zur Kenntnis“. Man werde mit dem Senat darüber reden, sagte Geschäftsführer Thomas E. Herrich. Hertha sei „aber schon jetzt überzeugt, dass das Land Berlin mit all seinen zahlreichen Großveranstaltungen keinerlei Interesse daran haben wird, die Veranstalter mit einem solchen Gebührentatbestand über die bereits zahlreichen Herausforderungen bei der Durchführung entsprechender Veranstaltungen zusätzlich zu belasten“.

Der sportpolitische Sprecher von Sprangers Partei im Abgeordnetenhaus, Dennis Buchner, sprach sich jedoch laut einer Mitteilung dafür aus, „einen Teil der Erlöse zur Stärkung der Bundespolizei und der Landespolizeien zu verwenden“. Finanzsenator Stefan Evers (CDU) äußerte sich auf einer Pressekonferenz ausweichend. „Das war heute kein Thema im Senat“, sagte er.

Auch Brandenburg plant derzeit keine Kostenbeteiligung der Clubs, wie das Innenministerium mitteilte. Drittligist Energie Cottbus reagierte trotzdem besorgt. „Wir hoffen inständig, dass diese Möglichkeit in der Praxis nicht zur Anwendung kommen wird“, sagte Präsident Sebastian Lemke. „Unterschiedliche Verfahrensweisen in den Bundesländern werden zwangsläufig zu Standortnachteilen für betroffene Clubs führen.“ (dpa)

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