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Schicksals­wahl mit Neuerungen

Die Parlamentswahlen in Georgien am kommenden Sonntag könnten nicht nur politisch eine Zäsur werden. Auch in anderer Hinsicht gibt es wichtige Neuerungen. So wird erstmals nach dem reinen Verhältniswahlrecht gewählt. Zu vergeben sind 150 Sitze im Parlament. Für einen Einzug in die Volksvertretung gilt die Fünfprozenthürde. Aus diesem Grund haben sich mehrere Oppositionsparteien zu Listen zusammengeschlossen. Insgesamt treten 19 Gruppierungen an. Reale Chancen, die Sperrklausel zu überwinden, haben fünf Listen:

Der Regierungspartei Der Georgische Traum (KO) werden zwischen 32 und 35 Prozent vorhergesagt. Nur ein regierungsnahes Umfrageinstitut prognostiziert über 50 Prozent. Eine weitere Liste ist Die Koalition für Veränderungen. Sie ist eine Abspaltung von der Partei Vereinte Nationale Bewegung (ENM) des früheren Präsidenten Micheil Saakaschwili. Für sie treten unter anderem der Ex-Justizminister unter Saakaschwili, Nika Gwakamia, und der Ex-Vorsitzende der ENM, Nika Melia, als Kandidaten an. Auch die „Einheit – Nationale Bewegung“ hat Chancen, ins Parlament zu ziehen. Sie vereint die Restbestände der ENM unter neuer Führung und ist absolut loyal gegenüber Saakaschwili. Das Bündnis Starkes Georgien geht sowohl gegenüber dem KO als auch der ENM auf Distanz.

Sonst gibt es noch die Liste Für Georgien. In dieser vereinen sich Abtrünnige des Georgischen Traums, dort tritt unter anderem der ehemalige Regierungschef Giorgi Gakharia an.

Alle oppositionellen Koalitionen werden zwischen 10 und 19 Prozent der Stimmen gehandelt. Die Stimmen von Gruppierungen, die nicht den Sprung ins Parlament schaffen, werden auf die anderen Be­wer­be­r*in­nen verteilt.

Erstmals wird zudem ein sogenanntes elektronisches Wahlsystem angewendet und zwar überall dort, wo in einem Wahllokal mehr als 300 Wäh­le­r*in­nen abstimmen. Andernfalls bleibt es bei Papier, das betrifft knapp 400.000 Wähler*innen. Nach einer Registrierung des Ausweises erhalten die Wäh­le­r*in­nen eine Quittung, die sie unterschreiben müssen. Erst dann wird ihnen ein Stimmzettel in einem speziellen Umschlag ausgehändigt. Dieser muss in einer Wahlkabine ausgefüllt werden, bevor er in eine Zählmaschine wandert. Foto- und Videoaufnahmen sind verboten.

Das elektronische Equipment ist nicht mit dem Internet verbunden, um Hacking oder Cyberattacken zu verhindern. Laut Experten sind jedoch auch bei dieser Methode Fälschungen nicht absolut ausgeschlossen. Am Wahltag werden 102 lokale und 64 internationale Organisationen sowie 98 Medien als Be­ob­ach­te­r*in­nen präsent sein. Bei den letzten Wahlen 2020 lag die Wahlbeteiligung bei 56,7 Prozent. Barbara Oertel

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