Hanau: Vater erscheint nicht

Der Vater des Hanauer Attentäters bleibt seinem Prozess fern

Der Vater des Hanauer Attentäters hat beim Auftakt des gegen ihn eingeleiteten Strafprozesses unentschuldigt gefehlt. Das Verfahren wurde unterbrochen und soll am 26. September fortgesetzt werden. Das Amtsgericht Hanau will den zweifach vorbestraften Mann, dem unter anderem Beleidigung, Missachtung von Näherungsverboten, Hausfriedensbruch und Volksverhetzung vorgeworfen werden, für den nächsten Prozesstag mit dem Hinweis vorladen, dass er gegebenenfalls zwangsweise vorgeführt wird.

Der Sohn des Mannes, ein 43-jähriger Deutscher, hatte am 19. Februar 2020 neun Menschen in Hanau aus rassistischen Motiven erschossen und anschließend seine Mutter und sich selbst getötet. Der Vater war in einem früheren Verfahren vom Landgericht Hanau wegen Beleidigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 4.800 Euro verurteilt worden.

Sein Pflichtverteidiger Johannes Hock sagte, er habe seit Wochen keinen Kontakt mehr zu dem Mann. Er habe es „auf allen Kanälen“ probiert, sei sogar zum Haus seines Mandanten gefahren. „Doch der Kontakt ist im Augenblick wie abgebrochen.“ Richterin Clementine Englert verzichtete darauf, den Angeklagten zwangsweise vorführen zu lassen. (dpa)