Großes Interesse an Einbürgerung

An diesem Donnerstag tritt das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft

Von Emma Tries

Wenn an diesem Donnerstag das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft tritt, werden mehr Menschen die Möglichkeit auf Einbürgerung haben. Die Zahlen zeigen, dass schon jetzt das Interesse groß ist: In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Einbürgerungsanträge stetig gestiegen. Das geht aus einer Umfrage des Mediendienstes Integration bei den 45 bevölkerungsreichsten deutschen Städten hervor.

Während im Jahr 2022 knapp über 100.000 Personen einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben, waren es 2023 über 125.000. Derzeit befinden sich über 200.000 Anträge in Bearbeitung bei den Behörden. In Hamburg sind es über 25.000 offene Fälle, in Berlin über 40.000. Nach Angaben der Städte liegt die Bearbeitungszeit der Anträge zwischen drei Monaten und drei Jahren. Gründe für die langen Wartezeiten seien die Unvollständigkeit der Dokumente, die zeitraubende Zusammenarbeit mit anderen Behörden und ein zunehmender Bearbeitungsstau, gaben die Städte bei der Befragung an.

Bislang musste eine Person acht Jahre in Deutschland gelebt haben, um eingebürgert werden zu können. Nach dem neuen Gesetz ist dies in der Regel nun auf fünf Jahre verkürzt. Wer bestimmte Voraussetzungen, wie ein bürgerliches Engagement oder besondere akademische Leistungen, vorweisen kann, hat schon nach drei Jahren die Möglichkeit auf Einbürgerung. Außerdem müssen An­trag­stel­le­r:in­nen nun grundsätzlich nicht mehr ihre vorherige Staatsbürgerschaft abgeben, sondern können eine doppelte Staatsbürgerschaft erwerben. Dies war zuvor nur für Bür­ge­r:in­nen der EU-Mitgliedsstaaten und einzelner Nicht-EU-Staaten möglich.