Verdacht der Untreue: Bürgermeisterin unter Druck

Gegen Bad Gandersheims Bürgermeisterin Franziska Schwarz (SPD) wird wegen Untreue ermittelt. Zuvor war ihre Wahl für ungültig erklärt worden.

Franziska Schwarz

Gegen sie wird wegen des Verdachts der Untreue ermittelt: Bad Gandersheims Bürgermeisterin Franziska Schwarz Foto: Stadt Bad Gandersheim

HAMBURG taz | Eine schwierige Zeit durchlebt die Bad Gandersheimer Bürgermeisterin Franziska Schwarz. Wie am Dienstag bekannt wurde, ermittelt die Braunschweiger Staatsanwaltschaft gegen sie im Zusammenhang mit der Insolvenz der Landesgartenschau in dem 11.000-Einwohner-Städtchen im vergangenen Jahr. Schon Ende Februar hatte das Verwaltungsgericht Göttingen ihre Wahl 2021 für ungültig erklärt.

Schwarz ist seit 1977 SPD Mitglied. Nach einem Lehramtsstudium bekleidete sie Referentinnenstellen in den Landesregierungen Hamburgs und Niedersachsens. Bevor sie 2014 Bürgermeisterin wurde, leitete sie das Referat für Wohnraumförderung im niedersächsischen Sozialministerium.

Bei ihrer Nominierung 2014 stellte Schwarz ein Projekt in Aussicht, das ihr jetzt auf die Füße gefallen ist: die Landesgartenschau (Laga). Dabei hat die Laga die vor sich hin dümpelnde Kurstadt durchaus nach vorn gebracht. Die Kuranlagen wurden modernisiert. Es gibt eine innerörtliche Umgehungsstraße und das Naturbad wurde wiedereröffnet.

Leider musste die Laga-Gesellschaft, der die Bürgermeisterin vorsitzt, in diesem Frühjahr überraschend Insolvenz anmelden. Im Dezember hatte die Stadt der Gesellschaft noch einen Überbrückungskredit von 700.000 Euro gewährt, die nun womöglich nicht zurückbezahlt werden können. Die lose organisierte Interessengemeinschaft Bad Gandersheim hat die Bürgermeisterin deshalb wegen Untreue angezeigt. Zuvor schon hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig aufgrund von Medienberichten begonnen zu ermitteln.

Unterlegener Bürgermeisterkandidat klagt mit

Zu der Interessengemeinschaft gehört auch der ehemalige CDU-Ratsherr Timo Dröge, der erfolgreich gegen die Bürgermeisterwahl geklagt hat. Dröge hatte Schwarz vorgeworfen, im Wahlkampf ihre Neutralitätspflicht verletzt zu haben. Das Gericht folgte ihm: Schwarz habe bei Bürgergesprächen als Bürgermeisterin Werbung in eigener Sache gemacht. Die Termine seien ohne konkreten Anlass in die Wochen unmittelbar vor der Wahl gelegt worden. Zudem seien „erkennbar wahlkampfrelevante Themen zum Gegenstand gemacht worden“. Schwarz legte Berufung ein.

Die grüne Ratsfraktion weist darauf hin, dass der Kredit an die Laga-Gesellschaft im Verwaltungsausschuss einstimmig genehmigt worden sei, „auch von der Fraktion, von der ein ehemaliger Ratsherr, ein unterlegener Bürgermeisterkandidat zusammen mit einem Ex-AfD-Mitglied jetzt alle und jeden verklagen“. Der Insolvenzverwalter hält es nach einem Gespräch mit den neuen Geschäftsführerinnen laut dpa für möglich, dass noch 300.000 Euro Fördergeld und 300.000 Euro von einem Caterer ausstehen.

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