Trotz Einigung im Vermittlungsausschuss: Streit um Wachstumsimpulse
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat eine Einigung angenommen – doch der Streit um das Wachstumschancengesetz geht weiter.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) bedauerte, dass sich CDU und CSU „dem Ruf der deutschen Wirtschaft nach Klarheit zu weiteren Entlastungen heute leider verweigert“ hätten. Er hoffe nun „auf ein Umdenken in den nächsten Wochen“, schrieb er nach den Beratungen im Online-Dienst X.
Das Wachstumschancengesetz sieht eine Reihe von Entlastungen für Unternehmen in Höhe von rund drei Milliarden Euro pro Jahr vor. Die Union will dem Vorhaben aber nur zustimmen, wenn die Bundesregierung die schrittweise Streichung der Subventionen bei Agrardiesel für Landwirte zurücknimmt.
„Am Ende gab es ein sogenanntes unechtes Vermittlungsergebnis“, erläuterte der Parlamentsgeschäftsführer der Union, Thorsten Frei (CDU), die Entscheidung vom Mittwochabend im ZDF. „Das heißt, eine Mehrheit hat für dieses Gesetz votiert, aber dieses Ergebnis lässt vermuten, dass es nach wie vor im Bundesrat keine Mehrheit für dieses Gesetz gibt.“
Deswegen müssten die Gespräche mit der Bundesregierung weitergehen, „wie man zu einer umfassenden Entlastung für die Wirtschaft kommt“, sagte Frei. „Und das bezieht sich eben nicht nur auf die Wirtschaft im Ganzen, sondern auch auf eine wichtige Branche der Wirtschaft, nämlich der Landwirtschaft.“
Vielzahl von Maßnahmen
Das Vermittlungsergebnis enthält nach Angaben des Bundesrats eine Vielzahl von Maßnahmen, darunter etwa Abschreibungsmöglichkeiten für Wohngebäude, eine Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent sowie eine Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung. Zudem seien Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuersystems und zum Bürokratieabbau enthalten, wie der Bundesrat mitteilte.
Gestrichen wurde demnach die Einführung einer Klimaschutz-Investitionsprämie und die Mitteilungspflichten innerstaatlicher Steuergestaltungen.
Dem Vermittlungsausschuss lagen am Mittwoch insgesamt fünf umstrittene Gesetzesvorlagen vor. Eine Einigung gab es zum geplanten Online-Register zur Qualität von Krankenhäusern. Bei einem Gesetz zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung wurden Ausnahmen vereinbart. Die Versicherungspflicht für bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler soll nunmehr entfallen.
Vertagt wurden zwei Vorlagen aus dem Justizbereich. Dabei geht es um die Tonaufzeichnung von Gerichtsverhandlungen und den Einsatz von Videokonferenzen in der Zivilgerichtsbarkeit.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Nach dem Anschlag in Magdeburg
Rechtsextreme instrumentalisieren Gedenken
Erderwärmung und Donald Trump
Kipppunkt für unseren Klimaschutz
Bundestagswahl 2025
Parteien sichern sich fairen Wahlkampf zu
Bundestagswahl am 23. Februar
An der Wählerschaft vorbei
Streit um Russland in der AfD
Chrupalla hat Ärger wegen Anti-Nato-Aussagen