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Ausgleich im StromnetzMehr Gerechtigkeit für Stromkunden

Wer in Regionen mit viel Windstrom und Photovoltaik wohnt, zahlt höhere Netzentgelte. Das will die Bundesnetzagentur nun mit einer Umlage ausgleichen.

Drebkau, Lausitz, Brandenburg: Strommasten und Windräder Foto: Andreas Franke/imago

Berlin taz | Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will die Netzentgelte, die Kunden mit ihrer Stromrechnung bezahlen, bundesweit ein wenig angleichen. Die Behörde konkretisierte am Freitag einen entsprechenden Plan, dessen Grundzüge BNetzA-Präsident Klaus Müller bereits im Sommer verkündet hatte.

Hintergrund des Vorstoßes ist die Tatsache, dass heute stets jene Stromkunden, in deren Netzgebiet der Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, die dafür nötigen Ausbaukosten im Verteilnetz tragen. Daraus ergeben sich bundesweit erhebliche Unterschiede.

Laut dem jüngsten Monitoringbericht der BNetzA liegt das niedrigste Entgelt eines Netzbetreibers derzeit für Haushaltskunden bei knapp 5 Cent je Kilowattstunde, das höchste bei mehr als 32 Cent. Das durchschnittliche Netzentgelt beträgt 9,35 Cent und macht damit rund 30 Prozent der Stromrechnung aus.

Die BNetzA plant nun laut ihrem vorgelegten Eckpunktepapier eine Umlage für alle Kunden, mit der die Netzentgelte in den besonders stark vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Regionen reduziert werden sollen. Diese Umlage würde sich zum heutigen Stand auf 0,24 Cent je verbrauchter Kilowattstunde belaufen und die durchschnittliche Stromrechnung aller Haushalte um gut acht Euro im Jahr erhöhen.

Manche Kunden werden belastet, andere entlastet

Dafür sollen im Gegenzug jene Kunden, deren Region aufgrund von Windkraft und Photovoltaik stark von den Kosten des Verteilnetzausbaus betroffen ist, um bis zu 3,34 Cent je Kilowattstunde entlastet werden. Das wären für einen Durchschnittshaushalt fast 120 Euro im Jahr. Völlig angeglichen werden die Netzentgelte damit aber nicht, denn die Kosten des örtlichen Netzes hängen auch stark von der jeweiligen Siedlungsstruktur ab.

Im ersten Schritt des neuen Umlageverfahrens soll ermittelt werden, ob ein Netzbetreiber von einer besonderen Kostenbelastung betroffen ist, die aus dem Ausbau der Erneuerbaren resultiert. Hierzu schlägt die Bundesnetzagentur eine Erneuerbare-Energien-Kennzahl vor, die aus dem Verhältnis der installierten Erneuerbaren-Leistung und der Jahreshöchstlast im Netz errechnet wird. Diese Kennzahl spiegle „näherungsweise die zusätzliche Netzbelastung aufgrund der Einspeisung“ wider, so die Regulierungsbehörde.

Überschreitet die Kennzahl eines Netzbetreibers einen definierten Schwellenwert, kann dieser eine zu errechnende Mehrbelastung bundesweit umlegen. Das würde – basierend auf den Zahlen von 2023 – rund 10,5 Millionen Netznutzer in 17 Versorgungsgebieten entlasten.

Es sollen dabei 608 Millionen Euro jährlich umgeschichtet werden. Entlastet werden laut BNetzA vor allem Netzbetreiber in Brandenburg (217 Millionen Euro), Schleswig-Holstein (184 Millionen), Sachsen-Anhalt (88 Millionen), Mecklenburg-Vorpommern (44 Millionen), Bayern (40 Millionen) und Niedersachsen (26 Millionen).

Die Bundesnetzagentur plant einen entsprechenden Erlass für das dritte Quartal 2024, so dass die neue Umlage für alle und die regionalen Entlastungen frühestens zum 1. Januar 2025 in Kraft treten können.

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