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Schlichter legen Empfehlung vor

Im öffentlichen Dienst wird ab dem 22. April wieder verhandelt

In die Tarifverhandlungen für rund 2,5 Millionen Beschäftigte beim Bund und bei den Kommunen kommt wieder Bewegung. Gut eine Woche nach Beginn der Schlichtungsverhandlungen legte die von Arbeitgebern und Gewerkschaften eingesetzte Kommission am Samstag eine Empfehlung vor. Sie sieht eine steuer- und abgabenfreie Inflationsaus­gleichs­prä­mie von insgesamt 3.000 Euro vor, die in mehreren Tranchen zwischen Juni 2023 und Februar 2024 ausgezahlt werden soll. Ab März 2024 soll dann der Lohn zunächst um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent erhöht werden, wobei die Gehaltserhöhung mindestens 340 Euro betragen soll. Die Laufzeit des Tarifvertrags soll 24 Monate ab Januar 2023 betragen.

Ein Ende der Tarifauseinandersetzung ist damit aber erst mal noch nicht erreicht, zumal der Beschluss nur mit „überwiegender Mehrheit“ gefasst wurde, also nicht von allen Beteiligten mitgetragen wurde. Eine Einigung ist nur in den Tarifverhandlungen möglich, die der Bund und die Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) sowie Verdi und der Deutsche Beamtenbund (dbb) am 22. April wiederaufnehmen wollen. Sowohl auf der Arbeitgeber- als auch auf der Arbeitnehmerseite soll es derzeit noch einige Bauchschmerzen geben.

Die beiden unparteiischen Schlichter, die die Schiedskommission geleitet hatten, zeigten sich zufrieden. „Der Mix ist ein fairer Interessenausgleich, für den natürlich auch viel Geld in die Hand genommen werden muss“, sagte der frühere Bremer Finanzstaatsrat und Verwaltungswissenschaftler Hans-Henning Lühr. Er „hoffe auf eine schnelle und einvernehmliche Regelung des Tarifkonflikts auf dieser Basis“, sekundierte der frühere sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU). (rtr, taz)

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