Justizreform in Israel: Ein Gesetz für Netanjahu persönlich

Die erste Gesetzesänderung der umstrittenen Justizreform ist durchs Parlament. Es wird nun schwerer, einen Regierungschef für amtsunfähig zu erklären.

Benjamin Netanjahu

Steht wegen Korruptionsvorwürfen vor Gericht: Benjamin Netanjahu

TEL AVIV taz/dpa | In Israel wird es künftig deutlich schwerer, einen Ministerpräsidenten für amtsunfähig zu erklären. Das Parlament in Jerusalem verabschiedete am Donnerstag nach nächtlicher Debatte eine entsprechende Gesetzesänderung. In letzter Lesung stimmten 61 der 120 Abgeordneten dafür. 47 Abgeordnete waren dagegen, die anderen fehlten oder enthielten sich. Damit wäre, wenn das Gesetz nicht noch von der Justiz gestoppt wird, für die Amtsenthebung künftig eine Dreiviertelmehrheit erforderlich.

Dies ist die erste Gesetzesänderung im Rahmen einer höchst umstrittenen Justizreform der neuen rechtsreligiösen Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, die vom Parlament abschließend gebilligt wurde. Die Opposition verurteilte das neue Gesetz als „unanständig und korrupt“. Der Oppositionspolitiker Avigdor Lieberman kündigte an, vor dem Obersten Gericht dagegen vorzugehen.

Die Änderung ist besonders umstritten, weil sie als persönlich auf Netanjahu und dessen Bedürfnisse zugeschnitten gilt. Gegen den 73-Jährigen läuft seit längerer Zeit ein Korruptionsprozess. Künftig wäre die Amtsenthebung eines Ministerpräsidenten nur wegen psychischer oder anderer Gesundheitsgründe möglich. Damit soll eine Einflussnahme des Obersten Gerichts oder der Generalstaatsanwaltschaft verhindert werden.

In Israel gibt es seit rund drei Monaten heftige Proteste gegen die geplante Schwächung der Justiz. Bemühungen um einen Kompromiss waren aber bisher erfolglos. Es mehren sich Warnungen, das Land steuere auf eine Staatskrise hin. Für Donnerstag sind wieder Proteste im ganzen Land geplant. Bereits am Morgen kam es zu Blockaden und anderen Protestaktionen.

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