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Mutter von russischem Söldner-Chef darf nicht sanktioniert werden, entscheidet EU-Gericht

Die Mutter des russischen Söldner-Chefs Jewgeni Prigoschin steht zu Unrecht auf der Sanktionsliste der EU. Das entschied an diesem Mittwoch das Europäische Gericht (EuG) in Luxemburg. Es ist die erste Entscheidung des Gerichts über eine personelle Sanktion im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.

Schon seit der Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim im Jahr 2014 gibt es Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland. Auch individuelle Personen stehen bereits seit Jahren auf der EU-Sanktionsliste. Seit dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 hat die EU die Sank­tionen massiv ausgeweitet. Anfang Februar 2023 standen 1.267 Einzelpersonen auf der Liste. Ihr Vermögen in der EU wurde eingefroren und sie dürfen nicht mehr in die EU-Staaten einreisen.

Jewgeni Prigoschin ist mit seiner Söldner-Firma Wagner ganz wesentlich am militärischen Angriff auf die Ukraine beteiligt. Insbesondere in der gegenwärtig schwer umkämpften ostukrainischen Stadt Bachmut führte die Söldner-Truppe zuletzt brutalen Krieg. Jewgeni Prigoschins Mutter habe „Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben“, heißt es in der EU-Liste.

Gegen ihre Auflistung in der Sanktionsliste hatte die Mutter des Söldner-Chefs, die Ärztin Violetta Prigoschina, geklagt – mit Erfolg. Das Europäische Gericht erklärte jetzt ihre Listung für nichtig.

Die bloße Verwandtschaft mit ihrem Sohn genüge nicht als Grundlage für Sanktionen. Das Eigentum an einer von ihrem Sohn gegründeten Consulting-Firma habe Prigoschina schon 2017 aufgegeben. Gegen die Entscheidung sind noch Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich.

Derzeit liegen beim Europäischen Gericht noch Klagen von 74 weiteren Russ:innen, die auf der EU-Sanktionsliste stehen.

Christian Rath, Freiburg

UN-Generalsekretär Guterres in Kyjiw

UN-Generalsekretär António Guterres traf am Mittwoch zu seinem dritten Besuch seit Kriegsbeginn in der Ukraine ein. Er will sich vor allem für eine Verlängerung des von der UNO ausgehandelten Abkommens zum Export von ukrainischem Getreide einsetzen, das seit März 2022 in Kraft ist. Das auslaufende Abkommen zu verlängern sei von „entscheidender Bedeutung“, sagte er.

Guterres äußerte sich auch zu einem im Internet verbreiteten Video, das nach Angaben Kyjiws die Erschießung eines ukrainischen Kriegsgefangenen zeigt. Die „schockierenden Bilder“ seien eine „tragische“ Mahnung, das Kriegsvölkerrecht strikt einzuhalten, sagte ­Guterres. Das UN-Menschenrechtsbüro hatte zuvor mitgeteilt, das Video sei offenbar „authentisch“. (afp)