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Angreifer schul­dig gesprochen

In Münster gibt es ein Urteil nach dem Tod von trans Mann Malte C.

Rund sieben Monate nach dem gewaltsamen Tod eines trans Manns beim Christopher Street Day (CSD) in Münster ist der 20-jährige Angeklagte zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht sprach den Heranwachsenden am Mittwoch wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig und ordnete eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für suchtkranke Straftäter an.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag eine Jugendstrafe von fünf Jahren gefordert und sich für eine Entziehungsanstalt ausgesprochen. Der psychisch instabile Heranwachsende sei bereits mehrfach wegen Körperverletzung aufgefallen, einmal verurteilt worden. Die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten bestehe, hieß es auf Anklageseite. Einer Gutachterin zufolge braucht der Heranwachsende eine Suchttherapie und psychotherapeutische Unterstützung, dann gebe es gute Chancen auf die Reduzierung von Rückfallrisiken.

Die Verteidigung hatte sich für eine „angemessene Jugendstrafe“ ausgesprochen – ohne ein Strafmaß zu nennen. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.

Der Angeklagte hatte die Tat gestanden und Reue gezeigt. Er hatte Malte C. beim CSD im August 2022 zweimal gegen den Kopf geschlagen, dieser war auf dem Asphalt aufgeschlagen. Er hatte sich zuvor schützend vor Menschen gestellt, die beim CSD waren und vom Angeklagten beschimpft und beleidigt worden waren. Der 25-jährige Malte C. starb Tage später an den Folgen eines Schädelhirntraumas. Die Tat hatte deutschlandweit schockiert und Debatten um Queerfeindlichkeit ausgelöst. Für eine queerfeindliche Einstellung sahen die Prozessbeteiligten beim Angeklagten aber keine Hinweise. (dpa)

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