Konrad Litschko über das Demokratiefördergesetz
: Unbegreiflich viel Zeit vertrödelt

Der Auftrag des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages im Jahr 2013 war klar: Es brauche eine „kontinuierliche Unterstützung für Demokratieförderung“, die Arbeit zivilgesellschaftlicher Initiativen dafür sei „unverzichtbar“. Sie wiesen als erste auf rechte Umtriebe hin, unterstützten Opfer rechter Gewalt, gehörten teils zu den Wenigen, die offensiv für die Demokratie einträten. „Mit Nachdruck“ plädiere man für eine langfristige Förderung. Nun, fast zehn Jahre später, ist es tatsächlich soweit: Die Ampel verabschiedet ein Demokratiefördergesetz. Es ist unbegreiflich, wie lange das gedauert hat, wenn man bedenkt, was in der Zwischenzeit geschah. Die Anschläge in Halle, Hanau und auf Walter Lübcke, brandstiftende Antiasylproteste und erst dieser Tage die Festnahme von terrorverdächtigen Reichsbürgern, Coronaprotestierenden und Sicherheitsbediensteten.

Das Gesetz ist überfällig. Die Demokratie wird im Kleinen verteidigt, nicht mit Schaufensterreden von Regierungsmitgliedern. In Dörfern, wo sich Parteien zurückziehen, in Schulen und Arbeitsstätten oder auf der Straße, wo Rechtsextreme aufmarschieren. Es sind die zivilgesellschaftlichen Initiativen, die zuerst bemerken, wo etwas abrutscht.

Das ist keine Arbeit, die nach wenigen Monaten oder Jahren beendet ist. Genau so aber wurden die Projekte bisher gefördert, immer wieder stehen sie vor dem Aus – auch das unbegreiflich in Zeiten, in denen der Hass von der AfD bis in Telegramkanäle wieder floriert. Das Gesetz ist auch kein Paradigmenwechsel, eine Förderung von Demokratieprojekten gibt es bereits seit 20 Jahren – nun soll sie lediglich verstetigt werden. Dieses Versprechen muss das Gesetz indes auch einlösen, denn dies hängt an den Förderrichtlinien, die noch erarbeitet werden.

Dass sich die Zivilgesellschaft mit der Förderung abhängig von der Regierung macht, widerlegen die Initiativen fortlaufend: Lautstark kritisieren sie auch die Ampel, pochen auf Mitsprache und ihre Unabhängigkeit. Andersrum kann die Regierung auch kein demokratisches Engagement verordnen. Aber da, wo dieses bereits existiert, sollte der Staat unterstützen.

Inland