Kommission verzögert sich

Die Ampel will Paragraf 218 prüfen lassen, bricht aber den Zeitplan

Von Nicole Opitz

Die geplante Kommission zum Paragraf 218 im Strafgesetzbuch (StGB) verzögert sich. Im Ampel-Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass „Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches“ in einer solchen Kommission geprüft werden sollen. Der taz liegt eine schriftliche Frage von der Linken-Abgeordneten Heidi Reichinnek vor, wonach laut Sabine Dittmar (SPD), Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, „ein konkreter Zeitpunkt für die Errichtung der Kommission noch nicht feststeht“.

Begründet wird dies damit, dass „der Austausch innerhalb der Regierung über die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin noch nicht abgeschlossen ist“. Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der „altruistischen Leihmutterschaft“ sollen in derselben Kommission überprüft werden.

„Die Regierung verstrickt sich mal wieder im Kompetenzgerangel und am Ende passiert nichts“, kritisiert Reichinnek, frauenpolitische Sprecherin der Linken. „Es ist Anfang Dezember und die Regierung kann noch nicht den Zeitpunkt nennen, wann die Kommission ihre Arbeit aufnehmen soll.“ Im August hatte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) darauf hingewiesen, dass die Kommission nach der Sommerpause „zügig eingesetzt“ werde. Anfang November lagen der taz Informationen vor, nach denen sich die Kommission im selben Monat zusammenfinden werde. Das passierte nicht. „Die Ampelkoalition wurde von Frauen und Fe­mi­nis­t*in­nen als lange erhoffte Chance wahrgenommen. Die Kommission muss endlich ihre Arbeit aufnehmen, damit Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden kann“, fordert Reichinnek. Sie weist darauf hin, dass auch noch nicht feststehe, wer an der Kommission teilnehme. Auch der Deutsche Juristinnenbund (djb), der am Donnerstag ein Papier mit Vorschlägen zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des StGB vorstellen wird, spricht sich für ein baldiges Einsetzen der Kommission aus: „Die Kommission ist ein enorm wichtiges Vorhaben mit einem absehbar dichten Arbeitsprogramm“, so Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Durch Paragraf 218 im StGB sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland verboten. Lediglich in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft und nach vorheriger Beratung bleibt der Abbruch straffrei.