Mehr Geld für Überwachung der Menschenrechte

Das Institut für Menschenrechte prüft die Einhaltung internationaler Verträge und ist abhängig von staatlicher Finanzierung. Jetzt bekommt es mehr Mittel

Von Manuela Heim

Internationale Verträge zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung, Kindern, Frauen, Ausgebeuteten – Deutschland ist im Grunde immer dabei, wenn irgendwo in seitenlangen Verträgen die Menschenrechte konkretisiert und festgeschrieben werden. Aber wer prüft und bewertet eigentlich deren Einhaltung? In Deutschland gibt es dafür eine unabhängige, aber mit Staatsmitteln finanzierte Einrichtung: das Deutsche Institut für Menschenrechte.

In den aktuellen Haushaltsverhandlungen der Bundesregierung wurde nun die deutlichste Budgeterhöhung seit dessen Gründung beschlossen. „Ein guter Tag für die Menschenrechte“, sagte der an den Verhandlungen beteiligte Sprecher für Haushaltspolitik in der grünen Bundestagsfraktion, Sven-Christian Kindler, der taz.

Im Koalitionsvertrag hatte die neue Bundesregierung die Stärkung des Deutschen Instituts für Menschenrechte vereinbart. Das 2001 gegründete Institut mit Sitz in Berlin ist unter anderem mit der Überwachung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut, die in Deutschland 2009 in Kraft getreten ist. Aus internationalen Menschenrechtsverträgen wie diesem ergeben sich konkrete Verpflichtungen, etwa die stufenweise Abschaffung von Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderung oder eine bestimmte Anzahl von Frauenhäusern. Das Deutsche Institut für Menschenrechte soll die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen und Empfehlungen zur raschen Umsetzung erarbeiten.

Es hat in der Vergangenheit Musterprozesse begleitet, beispielsweise den Fall der Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte in Diplomatenhaushalten. Auch legt es Gutachten zu Debatten vor, wie jüngst zur Vereinbarkeit der staatlichen Förderung einer AfD-nahen Stiftung mit den Menschenrechten.

Die Stellung, Aufgaben und Finanzierung des gemeinnützigen Vereins sind seit 2015 in einem eigenen Gesetz geregelt. In diesem Jahr wird das Institut von der Bundesregierung mit rund 3,1 Millionen Euro finanziert, dazu kommen Drittmittel für einzelne Projekte. 2022 werden es laut Haushaltspolitiker Kindler nun 549.000 Euro mehr von der Regierung sein – eine bitter nötige Erhöhung.

„Die Mittel sind nötig, um die drei neuen Aufgaben Monitoring der UN-Kinderrechtskonvention und die Berichterstattung zu den Europarechtskonventionen zum Thema Gewalt gegen Frauen und Menschenhandel zu übernehmen“, so Kindler. Bislang wurde das Monitoring der UN-Kinderrechtskonvention nur projektweise finanziert. Auch für die Europaratskonventionen zum Schutz von Frauen vor Gewalt (Istanbul-Konvention) und gegen Menschenhandel hat sich Deutschland zu einer unabhängigen Überwachung verpflichtet.

„Wir freuen uns sehr über diese substantielle Erhöhung des Institutsbudgets, sie stärkt unsere Kapazitäten zu unabhängiger Forschung und unabhängiger Beratung“, hieß es auf taz-Anfrage von Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor des Instituts für Menschenrechte.