: Autobahn-Streit vor Bundesgericht
Beim Bau der A20 in Norddeutschland steht der wirtschaftliche Nutzen möglichen Schäden für Klima und Natur gegenüber. Der Fall ist auch für das Bundesverwaltungsgericht kompliziert, gibt es zu Verhandlungsbeginn offen zu
Die geplante Küstenautobahn A20 in Niedersachsen ist seit Jahren ein Streitthema. Seit Dienstag beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Großprojekt. Die Vorsitzende des 9. Senats betonte zu Beginn der mündlichen Verhandlung, das Verfahren sei kompliziert. Eine Entscheidung wird es wohl erst in zwei Wochen geben.
Die A20 soll die Niederlande, Norddeutschland und Polen verbinden. Seit langem endet die vom polnischen Stettin kommende Autobahn aber östlich von Bad Segeberg in Schleswig-Holstein. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und mehrere Landwirte klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den ersten Bauabschnitt in Niedersachsen, 13 Kilometer von der A28 bei Westerstede bis zur A29 bei Jaderberg.
Zunächst rügte die Klägerseite, die Berechnung zum Stickstoffausstoß habe Fehler. Die Planfeststellungsbehörde habe bei der Untersuchung die Werte für den Ausstoß von Ammoniak komplett unterschlagen. Nur dadurch sei der Grenzwert nicht deutlich überschritten worden. Die Behörde wies den Vorwurf in der mündlichen Verhandlung zurück.
Die A20 sei Symbol einer verkehrten Verkehrspolitik, betonte Heiner Baumgarten, BUND-Landesvorsitzender in Niedersachsen. „Als klima- und umweltschädlichstes Projekt des gesamten Bundesverkehrswegeplans trägt sie erheblich zur Verschärfung der Klimakrise bei: Der Verkehr, der auf der A20 entsteht, sowie Bau und Unterhaltung würden mehr als 90.000 Tonnen CO2 verursachen. Jedes Jahr.“
BUND fordert Nachbersserung beim Klimaschutz
Nach Angaben des BUND führten etwa 80 Prozent des geplanten A20-Streckenverlaufs durch Moore und Feuchtgebiete. „Die wertvollsten CO2-Speicher, die wir haben. Mit dem Bau der Autobahn würden sie zerstört und trockengelegt“, sagte der Bundesvorsitzende des BUND, Olaf Bandt.
Im Februar 2021 hatte die Planfeststellungsbehörde in einem Ergänzungsbeschluss vor allem wasserrechtliche Aspekte angepasst. „Wir gehen davon aus, dass wir alles rechtmäßig genehmigt haben und dass es vor Gericht Bestand haben wird“, sagte Björn van Cattenburg, der Dezernatsleiter für Planfeststellung in der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Niedersachsen ist.
Begleitet wurde die Verhandlung von Protesten. Etwa zwei Dutzend Umweltschützer forderten vor dem Gerichtsgebäude eine grundlegende Mobilitätswende. Auf Spruchbändern hieß es unter anderem „Wiesen und Wald statt Asphalt“. (dpa)
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