FDP blockiert beim Vorkaufsrecht

Bauministerin Klara Geywitz will das Vorkaufsrecht der Kommunen neu regeln, um den Mieterschutz zu stärken – doch die FDP will lieber weiter prüfen und wertet das Instrument als Eingriff in Eigentümerrechte

Vorkaufsrecht – ein erprobtes Mittel, um gegen Spekulation mit Wohnraum vorzugehen

Von Jasmin Kalarickal

Wenn es nach Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) geht, soll das Vorkaufsrechts der Kommunen wieder gestärkt und neu geregelt werden, um Verdrängungsprozesse zu verhindern. Am vergangenen Freitag wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Abstimmung an die anderen Bundesministerien und Bundestagsfraktionen verschickt. Doch schon jetzt zeichnet sich ein Streit innerhalb der Ampel-Koalition ab: Die Konfliktlinie verläuft wie so oft zwischen SPD und Grünen einerseits und der FDP andererseits.

„Wesentliche Fragen sind für uns Freie Demokraten in diesem Entwurf noch nicht beantwortet“, sagte Daniel Föst, der wohnungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, der taz. Es müsse geprüft werden, „ob ein solches Instrument Sinn macht und auch wirklich hilft, den Wohnungsmarkt zu entspannen.“

Der Gesetzentwurf aus dem Bauministerium ist eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom November 2021, dass das Vorkaufsrecht in sogenannten Milieuschutzgebieten in weiten Teilen gekippt hat. Bis zu diesem Urteil war das Vorkaufsrecht in Städten wie München, Leipzig, Hamburg oder Berlin eigentlich ein erprobtes Mittel, um gegen Spekulation mit Wohnraum vorzugehen.

Wenn private Investoren Mietshäuser kaufen wollten, hatten Kommunen durch das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten die Möglichkeit, die Häuser selbst zu kaufen oder Bedingungen für den Kauf zu vereinbaren. Denn mit dem Aufkauf eines Hauses gehen oft Verdrängungsprozesse einher: Luxussanierungen lassen Mieten steigen oder Wohnungen werden in Eigentumswohnungen umgewandelt. Die FDP ist jedoch skeptisch, weil sie das Instrument als zu teuer und als Eingriff in Eigentümerrechte wertet.

Das Bauministerium verfolgt mit dem Entwurf, der der taz vorliegt, nun das Ziel, „die bisherige Verwaltungspraxis der Gemeinden“ in Milieuschutzgebieten wieder zu ermöglichen und „auf eine sichere Rechtsgrundlage“ zu stellen. Laut Entwurf können Investoren ein Wohnhaus dann nur noch kaufen, wenn sie sich in einer Abwendungsvereinbarung ausdrücklich verpflichten, die Ziele des Milieuschutzes einzuhalten. So kann etwa festgelegt werden, dass keine Umwandlung in Eigentumswohnungen oder keine Luxussanierungen vorgenommen werden – für notwendige Sanierungen soll das nicht gelten. Die Geltungsdauer einer solchen Vereinbarung soll laut Entwurf auf maximal 20 Jahre begrenzt werden.

Dass sich die FDP bei der Gesetzesnovelle querstellt, ist für die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Christina-Johanne Schröder, nicht nachvollziehbar. In einer gemeinsamen Koalition zu sein, bedeute auch, „Gesetze mitzutragen, die nicht auf der eigenen Agenda ganz oben stehen“, sagte sie der taz. „Der Bundesrat, die Kommunalen Spitzenverbände und Bürgerinitiativen fordern, die Rechtssicherheit beim Vorkaufsrecht wiederherzustellen“, betonte sie.

Formal haben sich SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag nur darauf geeinigt, zu „prüfen“, ob sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts „gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt“. Bernhard Daldrup, wohnungspolitischer Sprecher der SPD, erklärte, dass nur „geprüft“ werden solle, stehe dort nur, „weil die Urteilsbegründung des Gerichts zu dem Zeitpunkt noch nicht vorlag“.

Die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Caren Lay, bemängelte gegenüber der taz, dass sich Mie­te­r:in­nen nach dem Entwurf des Bauministeriums nicht mehr gegen „die energetische Sanierung in Milieuschutzgebieten“ wehren können.

Die Linkspartei hatte bereits Mitte Februar einen eigenen Gesetzentwurf zum Thema eingebracht. „Wir werden die Aufhebung des Fraktionszwangs vorschlagen, damit er auch ohne die Blockade der FDP eine Mehrheit finden kann“, kündigte Caren Lay an.