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Niedersachsen verlängert Frist für Tierschutz

Kälber sollen ab 2023 erst ab der fünften Lebenswoche transportiert werden dürfen. Für Land­wir­t:in­nen bedeutet das große Umbauten, argumentiert jetzt das Land Niedersachsen – und setzt eine Übergangsfrist von drei Jahren statt wie zuvor geplant einem. Tier­schüt­ze­r:in­nen lehnen das ab

Das Land Niedersachsen möchte Tierschutzverbesserungen beim Kälbertransport verschieben und erntet dafür Widerspruch von Tierschutzverbänden. Es geht um das Mindestalter, ab wann junge Kälber transportiert werden dürfen. Das Transportalter soll von 14 auf 28 Tage heraufgesetzt werden – eine aus Tierschutzsicht notwendige Verschiebung.

Ursprünglich sollte es eine Übergangsfrist von einem Jahr ab dem Inkrafttreten der geänderten Tierschutztransportverordnung geben. Die Verordnung trat am 1. Januar 2022 in Kraft, ab dem 1. Januar 2023 dürfen landwirtschaftliche Betriebe Kälber also erst ab der fünften Lebenswoche transportieren. Doch das Landeskabinett beschloss vor einigen Tagen eine Bundesrats­initiative, wonach diese Übergangsfrist auf drei Jahre verlängert werden soll.

Problematik ist seit Juni bekannt

Der Grund: Die Übergangszeit von nur einem Jahr sei wegen genehmigungspflichtiger Baumaßnahmen für viele Betriebe zu kurz. Um die Kälber länger auf den Höfen zu behalten, müssten mehr Stallplätze gebaut werden.

Seitens des Tierschutzes stößt dieser Vorstoß auf Ablehnung. Die ­genehmigungsrechtliche Problematik sei bereits bei der Einigung auf die einjährige Umstellungszeit im vergangenen Juni bekannt gewesen und damals habe ­Niedersachsen zugestimmt, kritisiert Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes ­Niedersachsen.

„Die angewandte Strategie, Übergangsfristen zu verlängern, geht immer wieder zu Lasten der Tiere sowie insbesondere zu Lasten der Landwirte, die sich bereits auf die Veränderung eingestellt haben“, sagt Ruhnke. „Als Motiv hinter den Bestrebungen, die Übergangsfrist zu verlängern, stehen ausschließlich Kosten- und Aufwandsfaktoren sehr großer Milchviehbetriebe.“ Auf kleineren bäuerlichen Betrieben kämen nicht so viele Kälber auf die Welt, als dass wesentliche Umbauten erforderlich wären.

Auch die Tierrechtsorganisation Peta übt Kritik. Die beantragte Verlängerung der Übergangsfrist zeuge von „Herzlosigkeit der Verantwortlichen aus Niedersachsen“, so Peta-Referent Peter Höffken.

Betriebe begrüßen die Initiative

Das Landvolk hingegen begrüßt die Initiative des Landes. Die Milchviehbetriebe könnten sowohl angesichts des Handwerkermangels, als auch bei der Dauer der erforderlichen Genehmigungsverfahren bei einer einjährigen Übergangsfrist oft nicht die erforderlichen, rechtssicheren baulichen Veränderungen umsetzen, sagt Vizepräsident Manfred Tannen.

Auch Milchviehhalter aus anderen­ Bundesländern wünschten sich daher­ eine Verlängerung. Bei einer auf drei Jahre verlängerten Übergangszeit könnten die Betriebe auch Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen, was für die Höfe wirtschaftlich wichtig sei. (dpa)

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