AfD-Abgeordneter wieder im Hörsaal: Der rechte Rechtsprofessor

Ralph Weber war AfD-Landtagsabgeordneter. Jetzt ist er wieder Professor an der Universität Greifswald. Studierende protestieren.

Ehemaliges AfD Mitglied Ralph Weber steht am Fenster in der Universität Greifwald und schaut zu den demonstrierenden herunter

Ralph Weber ist aus der Landespoltik an die Uni Greifswald zurückgekehrt – das gefällt nur Wenigen Foto: Stefan Sauer/dpa

„Es gibt kein Recht auf Nazi-Propaganda“, rufen die De­mons­tran­t*in­nen vor der Universität Greifswald empor zum Fenster, von dem aus Ralph Weber den Protest gegen sich beobachtet. Bis vor Kurzem war er AfD-Landtagsabgeordneter in Mecklenburg-Vorpommern. Nun ist der Professor für Rechtswissenschaften wieder an der Uni und hielt bereits seine erste Vorlesung. Doch offenbar wollen einige Studierende nicht bei Ex-AfD-Abgeordneten studieren. Selbst für die AfD galt Weber als äußerst rechts und sollte ursprünglich nicht mal auf die Landesliste in Mecklenburg-Vorpommern.

Er fiel bereits 2010 bundesweit auf, als die in der rechten Szene beliebte Modemarke Thor Steinar an der Uni Greifswald verboten wurde, mutmaßlich, weil er sie in der Uni trug. 2017 wurde er ebenfalls bekannt, als er forderte, „Biodeutsche“ sollten die Leitkultur in Deutschland schützen.

Bei der Landtagswahl 2021 in Mecklenburg-Vorpommern verlor die AfD etwa vier Prozent zur vorhergehenden Wahl 2016. Weber trat auch nicht mehr für das Direktmandat in Vorpommern-Greifswald an, das er 2016 noch bekommen hatte, und schied so aus dem Landtag aus. Nach eigenen Angaben hat er seinen Austritt der Partei am vergangenen Montag schriftlich mitgeteilt. Ein Grund für seinen Austritt: Statt Leistung gehe es etwa bei Listenwahlen um unkritische Gefolgschaftstreue.

Laut der Initiative „Uni Greifswald ohne Nazis“ befürchten Studierende, dass das Weltbild des Professors seine Lehrveranstaltungen beeinflussen könnte oder er sich wieder rassistisch äußere. Darum hätten sie zu den Protesten aufgerufen. Die Universität sieht diese als Teil der „freiheitlichen Demokratie“, betont aber zugleich, die Studierenden sollten sich am Leitbild der Universität orientieren. ­Dieses glaube an ein „freiheitliches, ziviles und friedliches Menschenbild“. Weiter äußerte sich die Universität allerdings nicht.

Solange die AfD nicht verboten ist, dürfen auch Pro­fes­so­r*in­nen, die Mitglied sind oder waren, an den Universitäten lehren. Das steht so weit außer Frage. Doch auch für sie gilt: Sie müssen anhand der verfassungsmäßigen Grundordnung lehren. Studierende und andere können ihn dank dieser zwar kritisieren, aber ihr ungutes Gefühl beim rechten Rechtsprofessor wird das nicht mildern.

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