Die Zahl: 19.198
frühere BAföG-EmpfängerInnen wollten nach 20 Jahren ihre Altschulden aus Studienzeiten loswerden – per Kooperationserlass. Von August 2019 bis März 2020 gab es die Möglichkeit dazu. Nur bei rund 19 Prozent wurde der Antrag bislang bewilligt. Das geht aus einer Antwort des Bildungsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Der Rest? Muss offenbar erst mal weiterzahlen.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen