Urteil im Fall Momo: „Primitives Sprachniveau“

Landgericht verurteilt Gökhan Ü. im Fall Momo zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren. Ein rassistisches Motiv wurde nicht nachgewiesen.

Eine Rose liegt im blutverschmierten Sand.

Eine Rose im Tunnel am Monbijourpark erinnert an den tödlichen Messerangriff, November 2020 Foto: dpa

BERLIN taz | In dem Prozess um den 13-jährigen Mohammed aus Syrien hat das Berliner Landgericht den 44-jährigen Täter, Gökhan Ü., am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Das Urteil umschließt den Totschlag an Mohammed, genannt Momo, und die gefährliche Körperverletzung des 22-jährigen Ahmed, auf den Gökhan Ü. ebenfalls eingestochen hat.

Momos Tötung am 31. Oktober vergangenen Jahres hat in Berlin für große Aufregung gesorgt, weil der Auslöser dafür eine Alltagssituation war, die banaler nicht sein könnte: Während Momo auf sein Handy schaute, ist er im Tunnel zwischen James-Simon-Galerie und Monbijoupark in Mitte beinahe in eine 23-jährige Frau hineingelaufen, die mit Gökhan Ü. unterwegs war. Darauf drehte der Täter durch, erstach den Jugendlichen und verletzte Ahmed, der noch heute körperlich eingeschränkt ist.

Zum Prozessauftakt erklärte Gökhan Ü. in einer schriftlichen Stellungnahme, dass Momo der Streitsuchende gewesen sei, und skizzierte eine „Drohsituation“, so die Richterin. Aufgrund der weitaus glaubwürdigeren Aussagen der Zeug*in­nen, darunter seine weibliche Begleitung, kam das Gericht zu dem Schluss, dass nicht der Jugendliche, sondern der Angeklagte der „Angriffslustige“ war, der die Messerstiche gezielt setzte. Gökhan Ü. wirkte während der Urteilsverkündung stellenweise latent aggressiv. Der Angeklagte möchte Revision einlegen, so seine Verteidigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Weder niedrige Beweggründe noch rassistisches Motiv

Entgegen der Nebenklage, die für niedrige Beweggründe und ein rassistisches Motiv plädierte, konnte das Gericht dies nicht nachweisen. In der Urteilsbegründung legte die Richterin dar, dass Momo das Geschehen durch sein Fastanrempeln in Gang gesetzt habe – wenn auch nicht mit dem Ziel einer Messerattacke.

Weiter sei die rassistische Formulierung, „der kleine arabische Hurensohn“, wie Gökhan Ü. Momo nannte, erst nach der Tat gefallen, sodass sich daraus nicht auf ein Motiv schließen lasse. Laut Richterin seien die Worte auf ein „primitives Sprachniveau“ zurückzuführen.

Für Momos Eltern ist das kaum Trost: „Die Familie ist enttäuscht“, sagt Diana Henniges, und meint die Tatsache, dass das Gericht davon ausgeht, dass Momo etwas zu seinem Tod beigetragen habe. Henniges ist Gründerin des Vereins Moabit hilft, der Geflüchtete berät und Momos Familie finanziell bei dem Prozess unterstützt. „Immerhin zwölf Jahre“, sagt sie und wirkt resigniert.

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