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Rigaer 94 allein zu Haus

Eine Begehung von Vertretern der Eigentümerseite in der Rigaer Straße 94 ist in weite Ferne gerückt. Der Eigentümer hat es versäumt, innerhalb der ihm gesetzten Frist tätig zu werden. Deren Anwalt räumte die „unheilbaren rechtlichen Fehler“ am Donnerstag vor dem Landgericht ein und verzichtete damit auf den erstrittenen Gerichtsbeschluss. Das Kammergericht hatte ihm am 11. Februar in einer einstweiligen Verfügung eine Brandschutzbegehung des Hauses zugebilligt. (epe)

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