: Jetzt muss die Schlichterin ran
Streit über Wintershall-Einzug an Schoah-Gedenkort dauert an
Die Fronten sind verhärtet: Immer noch hat es keine Einigung darüber gegeben, ob der NS-belastete Konzern Wintershall Dea in dasselbe Gebäude ziehen soll wie das Dokumentationszentrum „denk.mal Hannoverscher Bahnhof“ in Hamburgs Hafencity. Es wird damit in Sichtweite jenes Ortes liegen, von dem aus 8.000 Juden, Sinti und Roma ins KZ deportiert wurden.
Der Bauherr und Vermieter Harm Müller-Spreer findet, Wintershall Dea habe die eigene Geschichte gut aufgearbeitet und sei für den Standort geeignet. Opferverbände hingegen, im Vorfeld nicht informiert, protestieren seit Wochen. Denn da Wintershall auch Zwangsarbeiter beschäftigte, könne schon der Anblick des Firmenlogos bei Opfern oder deren Nachkommen Traumata aktivieren.
Der Bauherr aber wähnt sich vertraglich nicht verpflichtet, die Opferverbände zu fragen. Und immerhin habe er nicht an AfD oder Pegida vermietet. Im Vertrag steht allerdings explizit, dass er das Gebäude nicht in einer Weise nutzen lassen darf, die „in der öffentlichen Wahrnehmung und insbesondere in der Wahrnehmung der Opfer … im Konflikt mit dem Zweck des Dokumentationszentrums steht“. Da er die Opferverbände überging und das auch in Ordnung findet, hat die Stadt Hamburg jetzt die Präsidentin des Hamburger Verfassungsgerichts als Schlichterin angerufen.
Und obwohl Müller-Spreer den Schritt offiziell begrüßt, hatte er in den letzten Tagen versucht, die städtische Hafencity GmbH, seine Vertragspartnerin, in die Mitverantwortung zu nehmen. Sie sei über den Plan, an Wintershall Dea zu vermieten, informiert gewesen, hatte er kürzlich öffentlich gesagt. Hafencity-Chef Jürgen Bruns-Berentelg konterte daraufhin, dass das nicht stimme. Müller-Spreer ruderte zurück, sprach schließlich von einem „Missverständnis“. Er habe die Hafencity GmbH „als Erste“ informiert. Nach der Entscheidung für Wintershall Dea. Petra Schellen
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